erstellt am 24.06.2002 um 01:20 Uhr
Hallo Martin,die grenzen zwischen handwerklicher und industrieller fertigung sind fliessend.
es ist ein altes problem mit der handwerkskammer, die gerne ihre zuständigkeit predigt, du solltest nicht erwarten, das dir die handwerkskammer bei der suche nach ausnahmen und wegen hilft.
wenn du etwas produzieren möchtest, ohne mit den gesetzen der handwerkskammer konfrontiert zu werden (somit zuständigkeit industrie- und handelskammer), müssen mindestens folgende indizien erfüllt werden:
1. die herstellund des produktes muss,
ähnlich industrieller fliessband-
fertigung, in mehreren arbeitsschritten
getätigt werden.
2. diese arbeitsschritte müssen nach kurzer
anlernzeit von unqualifiziertem personal
ausführbar sein.
3. die arbeitsprozesse sollten auch in der
räumlichen gestalltung des produktions-
raumes einer seriellen fertigung erinnern.
wenn die rahmenbedingungen einer seriellen
fertigung erkennbar sind (auch organisatorisch) und keiner der einzelnen arbeitsschritte eine qualifizierte fachkraft erfordert, sind deine chanchen hoch hier die gewerbeerlaubnis ohne handwerkstitel zu erhalten.
dein ansprechpartner ist in jedem fall die örtliche industrie- und handelskammer.die verteten deine interessen in dieser richtung.
falls es weitere hindernisse geben sollte, helfe ich dir gerne mit konkreteren informationen.
von george aus köln
(george_nuss@hotmail.com)