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Autor
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Thema: werbeverbot
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melody unregistriert
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erstellt am 26.04.2002 um 19:10 Uhr
hallo, ich habe mal eine frage...die gehört vielleicht nicht ganz hier hin, aber ich stell sie trotzdem mal: und zwar bin ich freiberuflicher instrumentenlehrer und gleich zu anfang meiner "karriere" bei einer musikschule als freier mitarbeiter eingestiegen. die musikschule erwartet von mir nun mehr oder weniger, daß ich ihnen keine konkurrenz mache, sondern, daß möglichst alle schüler, die ich unterrichte, über sie angemeldet werden. meine bisherigen schüler habe ich zwar ausschließlich über die musikschule "erhalten", aber ich möchte eben auch schüler anwerben, die nichts mit der musikschule zu tun haben - einmal aus kostengründen und auch, um nicht in den verdacht der scheinselbstständigkeit zu geraten. darf eine musikschule bei einem freien mitarbeiter bestimmen, ob er für sich werben darf (natürlich nicht die schüler der musikschule abwerben) oder nicht? gruß IP: 217.85.200.217 |
KONZEPTA-Marketing Mitglied Beiträge: 15 Von: Registriert: Apr 2002
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erstellt am 26.04.2002 um 20:23 Uhr
Es kommt darauf an, was im Vertrag steht.Gruß Konzepta-Marketing.de IP: 213.7.126.123 |
melody unregistriert
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erstellt am 26.04.2002 um 22:32 Uhr
im vertrag steht: "herr....hat das recht, auch für dritte arbeitgeber diesem vertrag entsprechende dienstleistungen zu erbringen sofern sie nicht den wirkungskreis von (name der musikschule) berühren. eine vorherige zustimmung der musikschule bedarf es hierzu nicht." da das aber eine mobile musikschule ist(die lehrer fahren zu den schülern), die sich auf einen kilometerweiten umkreis erstreckt, ist der "wirkungskreis" sehr schwierig abzustecken, meiner meinung nach. wie könnte ich das lösen? und was könnte mir schlimmstenfalls passieren, wenn die musikschule den eindruck hat, daß ich ihnen dazwischenfunke = vertragsbruch? gruß melody
IP: 80.129.79.197 |
KONZEPTA-Marketing Mitglied Beiträge: 15 Von: Registriert: Apr 2002
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erstellt am 29.04.2002 um 10:09 Uhr
Ein Weg wäre wohl, sich in der Leistung von der Musikschule zu unterscheiden. Das könnten z.B. Zusatzleistungen sein, die die Musikschule nicht anbietet. So lässt sich argumentieren, das der Schüler im Zweifelsfalle zwar zu einem anderen Lehrer, nicht aber zur Musikschule gegangen wäre.Am sichersten und elegantesten ist es jedoch, sich mit der Musikschule offen über das Thema zu unterhalten und einen gemeinsamen Weg zu finden. Z.B. eine Quotenregelung oder so. Damit vermeiden Sie Unmut und haben keine Angriffsfläche, Sie wollen schließlich nicht wegen ein paar Euro alles aufs Spiel setzen, oder? MfG Wilkens www.konzepta-marketing.de IP: 213.7.126.242 |
melody unregistriert
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erstellt am 29.04.2002 um 13:36 Uhr
hallo :-) vielen dank für das geduldige antworten.... was verstehen sie unter dem begriff quotenregelung in dem zusammenhang? das hab ich noch nicht ganz verstanden. gruß melodyIP: 217.85.200.189 |
KONZEPTA-Marketing Mitglied Beiträge: 15 Von: Registriert: Apr 2002
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erstellt am 29.04.2002 um 14:26 Uhr
Hallo!Da Sie den Drang haben, auch Schüler außerhalb der Musikschule zu "gewinnen", könnte man sich darauf einigen, dass Sie z.B. 60% der Schüler über die Schule und 40% auf eigene Rechnung "laufen lassen". So eine Regelung könnte auch im Sinne der Schule sein, ehe eine Fachkraft in den freien Markt wechselt. Gruß Wilkens www.konzepta-marketing.de IP: 213.7.125.135 |
melody unregistriert
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erstellt am 30.04.2002 um 21:55 Uhr
ahja, vielen dank, jetzt hab ichs verstanden... danke für die ideen, mal sehn, wie ichs mache :-) gruß melodyIP: 217.227.234.16 | |