|
Autor
|
Thema: selbständig oder besser angestellt ?
|
madeinmetin Junior Mitglied Beiträge: 2 Von:33332 Gütersloh Registriert: Apr 2002
|
erstellt am 11.04.2002 um 20:15 Uhr
Bin gelernter Versicherungskaufmann und derzeit Arbeitslos. Wie soll ich jetzt am besten vorgehen:Erhalte vom Arbeitsamt Stellenangebote zum grösstenteil als SELBSTÄNDIGER Versicherungskaufmann im Aussendienst. Vorher war ich Angestellter einer grossen Versicherungsgesellschaft und auch im Aussendienst tätig. Lief zwar auch ganz gut habe aber aus persönlichen Gründen gekündigt. Andere Variante ist: Mein Bruder arbeitet in der gleichen Stadt als Immobilienmakler ( vermittelt aber auch Versicherungen und Finanzierungen ) als Einzelfirma und als EinMannGmbH führt er eine Bauträgerfirma. Wir überlegen nun Zusammenzuarbeiten, so daß ich auch den Bereich Immobilien & Versicherungen vermitteln könnte. Da es Ihm derzeit aber nicht Möglich ist mich als Angestellter aufzunehmen, dachte ich an eine Vorübergehende Selbständige Einzelfirma zur Zusammenarbeit. Dies würde ja auch ein halbes Jahr vom Arbeitsamt unterstützt werden können, so dass ich erst später das Angestelltenverhältniss bei Ihm ( vermutlich in der GmbH ) eingehen kann. Soll ich lieber den Weg der Selbständigkeit gehen oder von vorneherein das Angestelltenverhältniss mit Ihm anstreben,dass ich dem Arbeitsamt dann auch so mitteile um einen gewisse Unterstützung für Ihn als Arbeitgeber erhalten kann ? Somit müsste er nicht von vorneherein die volle Belastung eines Angestellten übernehmen. Habe dem Arbeitsamt bisher noch nichts veröffentlicht, da ich irgendwo mal gehört habe, daß das Arbeitsamt ein Angestelltenverhältniss zwischen Verwandten nicht finanziell unterstützt. Wenn ich aber mit der Selbständigkeit loslege würde ich wieder auf Geldquellen angewiesen und müsste dementsprechend auch alles beantragen. Kann mir hier jemand diesbezüglich behilflich sein, da wir langfristig eine Zusammenarbeit anstreben aber halt nicht genau wissen, wie wir mit der jetzigen Situation es hinbekommen können ?
IP: 217.80.111.200 |
flinga unregistriert
|
erstellt am 13.04.2002 um 16:37 Uhr
hmmm, ich kann dir keine antwort auf alle fragen geben, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß du ein halbes jahr als selbstständiger unterstützt wirst, wenn du anschließend als angestellter weiter arbeiten willst. das arbeitsamt prüft vorher, ob deine selbstständigkeit funktionieren wird, bevor du überhaupt geld kriegst... und warum willst du nicht als selbstständiger bei deinem bruder mitarbeiten, anstatt als angestellter? - nur mal so gefragt...ist dir das zu unsicher?...als selbstständiger könntest du doch dann auch noch für andere "arbeitgeber" tätig werden - wobei ich mir nicht sicher bin, wie das bei versicherungen so läuft... solange du nicht gleich mehr arbeitest als 15 stunden in der woche, bzw mehr verdienst als dein arbeitslosengeld plus 165,- euro freibetrag, bist du immer noch "arbeitsloser" und kannst die selbstständigkeit sozusagen erstmal "austesten" und bekommst weiterhin dein geld )gruß flinga IP: 80.129.81.208 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
|
erstellt am 13.04.2002 um 20:52 Uhr
Deine Vorstellungen sind etwas konfus. Entscheide Dich daher bitte genau, was Du willst, Angestellter oder Selbststaendiger. Wenn Du Angestellter bei Deinem Bruder werden willst, kann er beim Arbeitsamt einen Lohnkostenzuschuss fuer die Einstellung eines Arbeitslosen beantragen, wenn er Dich laengerfristig beschaeftigen wird. Dabei muss feststehen, ob Vollzeit- oder Teilzeitbeschaeftigung geplant ist. Ich meine gelesen zu haben, dass das Arbeitsverhaeltnis mindestens zwei Jahre bestehen muss. Wenn Du Dich selbststaendig machen willst, musst Du dem Arbeitsamt ein fundiertes Geschaeftskonzept mit einem Gutachten ueber die nachhaltige, wirtschaftliche Tragfaehigkeit vorlegen. Du musst praktisch beweisen, dass Du mit dieser Selbstaendigkeit Deinen weiteren Lebensunterhalt erwirtschaften kannst. Gruss, ipIP: 62.144.176.94 |
Björn Wulf unregistriert
|
erstellt am 16.04.2002 um 11:42 Uhr
Die Enscheidung zwischen Selbständigkeit und Angestellten-Dasein ist nicht ganz einfach. Allerdings kannst Du auch aus einer Anstellung herausfliegen. Sicherheit bieten Dir hier die vier Wochen Kündigungsfrist.Mein persönlicher Vorschlag: Du machst Dich als selbst. Handelsvertreter/Versicherungsvertreter selbständig, vielleicht dazu als (Immobilien)Makler nach §34c GewO, so dass Du Versicherungen und Immobilien (u.a. die von der 1Mann-Bauträger GmbH) vermitteln kannst. Da das ganze als "Handelsvertreter" einzuordnen ist, dürften auch die Schwierigkeiten mit der Scheinselbständigkeit nicht so gross sein. Da Du bereits arbeitslos bist (>1Monat), kannst Du Überbrückungsgeld beantragen, dass 160% Deiner jetzigen ALO-Bezüge betragen müsste. Das wird für die ersten sechs Monate Deiner Selbständigkeit gezahlt. Zu beachten ist hier, dass davon Deine "erarbeiteten" Ansprüche auf ALO-Geld NICHT berührt werden. Wenn also nach einem Jahr(oder sonstwann) nichts läuft, kannst Du das ganze einstellen und Dich wieder arbeitslos melden. Einzige Bedingung ist hier, dass Du beim Arbeitsamt eine "Fachkundige Stellungnahme" zu Deiner Gründung abgibst. Diese kann Dir ein Steuerberater o.ä. erstellen. Größter Vorteil der SElbständigkeit ist, dass Du nicht in die (zweifelhaft-ob-und-wieviel-ich-was-rauskriege) Renten- und ALO-versicherung einzahlst. Das gesparte Geld kann renditeträchtiger angelegt werden. Auch daraus kannst Du dann Sicherheit erlangen. Vorteil für Deinen "Kollegen" wären auch die seinerseits eingesparten Arbeitgeberanteile. Recht komplex die Thematik, wenn man nicht genau weiss, was man will : Kleines Risiko-> Angestellt. Etwas mehr Risiko->Selbständigkeit. Falls nichts klappt, kann man immer noch ein Angestellten-Dasein woanders bekommen! Nur mit Risikobereitschaft kann man mehr erreichen als andere. Gruss, Björn Wulf www.btk-online.de webmaster@btk-online.de IP: 62.226.114.10 |
madeinmetin Junior Mitglied Beiträge: 2 Von:33332 Gütersloh Registriert: Apr 2002
|
erstellt am 18.04.2002 um 12:54 Uhr
herzlichen dank für die Tipps.Allerdings weiss ich immernoch nicht, ob das Arbeitsamt auch Verwandte untereinander unterstützt ? Das heisst Arbeitgeber Bruder - Arbeitnehmer Bruder & es erfordert noch eine Einarbeitungszeit ! Wer weiss das ? IP: 217.0.158.55 | |