uvis beratung gmbh Mitglied Beiträge: 14 Von:Deutschland, 88483 Burgrieden Registriert: Okt 2003
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erstellt am 22.02.2002 um 08:51 Uhr
Mal in die Teilungserklärung hineinschauen, möglicherweise ist hierzu die Zustimmung der Eigentümergesellschaft an der Versammlung erforderlich. Gründe für ein Versagen können u.a. sein: Geräusche, Gerüche, Publikumsverkehr, Parkplätze etc. Darüberhinaus die üblichen Anmeldungen bei der Gemeinde. empfehle den Becks-Rechtsberater - Die Eigentumswohnung (Taschenbuch) Jürgen Arnold BDU/CMC www.uvis.de IP: 62.156.2.130 |