Auerbeck schreibt "Für Existenzgründerinnen und -gründer können seit dem 1. Januar 2009 neben dem Einstiegsgeld auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden, die für die selbständige Tätigkeit notwendig sind. Die Zuschüsse sind auf maximal 5000 Euro begrenzt. Die Zuschüsse sind auf maximal 5000 Euro begrenzt, bei gewährten Darlehen kann die Darlehenshöhe diese Summe überschreiten, so die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bei der Rückzahlung des Darlehens wird für die Festlegung der Raten die persönliche und wirtschaftliche Situation berücksichtigt. Die Darlehen und Zuschüsse können für Sachmittel wie PC, Telefon, Kopierer; Büromöbel, Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsmittel gewährt werden. Aber nicht nur diese Investitionen werden gefördert, neu ist die Förderung welche Marketing und Vertrieb unterstützen, wie z.B. Kosten für Werbemittel, Homepages oder Schaufensterdekoration. Die neuen Regelungen befinden sich im Sozialgesetzbuch (SGB) II, Paragraf 16c. Veröffentlichung nur mit Quellennachweis", oder "Belegexemplar erwünscht" " |
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, |