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Neue Hürden für Ich-AG- und Überbrückungsgeldgründer
Geschrieben am Dienstag, 24. Mai 2005 vonAdministrator



Gründer-News Wenn der - vom Bundeskabinett bereits beschlossene - Gesetzesentwurf (Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) unverändert in Kraft tritt, werden Ich-AG und Überbrückungsgeldgründer auf dem Weg zur Gründung künftig zusätzlich zu Businessplan und fachkundiger Stellungnahme noch weitere Hürden zu nehmen haben. Die Förderung wird nur noch dann geleistet, wenn der Existenzgründer: "(.) seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt. (.) Zur Darlegung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten kann die Bundesagentur für Arbeit vom Arbeitnehmer die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen."

Die Teilnahme an Weiterbildungen konnte auch bisher schon verlangt werden und auch die Tragfähigkeit musste bisher schon von einer externen Stelle geprüft werden. Neu ist, dass die Arbeitsagentur bzw. eine externe Stelle ein Urteil fällt, ob die Eignung als Unternehmer vorliegt. Und dabei stellen sich eine Reihe von Fragen:
  • Wird damit nicht der erst im Jahr 2003 zusammen mit der Ich-AG eingeführte Rechtsanspruch auf Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld wieder ausgehebelt? (Wir glauben: ja)
  • Wie soll die Befähigung zum Unternehmertum überprüft werden? Es ist unter Experten sehr umstritten, welche Eigenschaften erfolgreiche Unternehmer ausmachen.
  • Wer darf die Eignungsprüfung "verordnen", wer wird diese dann durchführen und somit den Qualifizierungsbedarf festlegen und wer wird die eigentlichen Qualifizierungsmaßnahmen durchführen?
  • Sind zur Umsetzung nicht erhebliche zusätzliche Mittel notwendig, die dann an Berater fließen statt an die Gründer?
  • Die Hartz-Kommission ist mit ihrer Idee von dem "niedrigschwelligen Zugang zur Existenzgründung" völlig gescheitert. Inzwischen hat man dieselben Zugangsregeln eingeführt wie beim Überbrückungsgeld. Warum belässt man es nicht bei diesen Regeln, die sich beim Überbrückunsgeld seit vielen Jahren bewährt haben? Ist die Einführung weitergehender bürokratischer Hürden nicht überzogen?
Es ist schwierig auf diese Fragen eine Antwort zu finden, zumal das Gesetz gerade erst vom Bundeskabinett beschlossen wurde und frühestens im Oktober in Kraft treten wird. Und es gibt ja andere Gesetze - wie beim Einstiegsgeld - wo viele Monate nach dem tatsächlichen Inkrafttreten immer noch viele Fragen offen sind.

Quelle: gruendermagazin.com





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