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Wettbewerb der Gesellschaftsformen. Französische SARL als Alternative zur GmbH u
Geschrieben am Freitag, 11. Januar 2008 vonfirmenpresse



Konjunktur Jenty schreibt "Seit den Urteilen des EuGH in den Sachen Daily Mail, Centros und Überseering kann die Sitzverlegung ausländischer Gesellschaften ins Inland und ihre Rechts- und Parteifähigkeit im Inland nicht mehr verwehrt werden. Die Niederlassungsfreiheit hat ohne Zweifel einen Wettbewerb der Gesellschaftsformen ausgelöst und eine Reformnotwendigkeit hervorgerufen. An Bedeutung gewinnen zunehmend Rechtsformen, die hohe Flexibilität, preisgünstige Gründung und Haftungsbeschränkung miteinander verbinden.

Die französische SARL (Société à responsabilité limitée) gewinnt nach mehreren Reformen zunehmend an Bedeutung. SARL ist die Bezeichnung für die französische Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frankreich, Luxemburg und der Schweiz. Ursprünglich war für die Gründung einer SARL ein Stammkapital von 3050 € vorgesehen. In 2002 unterlag die SARL dann einer weiteren Reform, in welcher das Stammkapital auf 7500 € erhöht wurde. Im Rahmen eines Reformprojektes wurde jedoch 2003 die Mindestkapitalpflicht wieder abgeschafft. Dadurch genießt der SARL eine ähnliche Flexibilität wie die britische Limited, da die flexible Finanzstruktur dem Existenzgründer ein hohes Maß an individueller Gestaltung ermöglicht. Doch während sich die Finanzstruktur der SARL als sehr gründungs- und gesellschafterfreundlich erweist, stellt sich die Haftungsverfassung in vielen Punkten als wesentlich strenger dar. Die grundsätzlich beschränkte Haftung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter wird an vielen Punkten mit persönlichen Haftungsinstrumenten durchbrochen. Auffällig sind hier die extrem strengen Haftungsregeln des Geschäftsleiters in der Insolvenz. Sicherlich ist die SARL eine interessante Alternative zur deutschen GmbH, bietet jedoch aufgrund der zum Teil schärferen Haftungsregeln gleichermaßen Grund zur Vorsicht. Im Vergleich mit der britischen Limited hat die SARL jedoch leichte Nachteile. Zum einen sicherlich die oben genannten Haftungsgrundlagen, zum anderen jedoch auch noch den Nachteil auf dem Sektor der Behörden, denn die weit verbreitetere Sprache ist Englisch und die Gründung ist bei den Briten durchaus vereinfacht. "





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