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Allgemeine Vorteile einer US – Aktiengesellschaft / Gründung
Geschrieben am Sonntag, 09. Dezember 2007 vonfirmenpresse



Konjunktur pclmedia schreibt "Insbesondere die als Corporation bezeichneten Kapitalgesellschaften haben Bedeutung für die Wirtschaft in Europa. Zum einen sind die meisten

großen amerikanischen Unternehmen als Kapitalgesellschaft organisiert, zum anderen sind einige der amerikanischen Gesellschaftsformen als

Mantel für eigene Geschäfte beliebt, weil sie ohne die strengen Kapitalaufbringungsvorschriften des deutschen, österreichischen oder Schweizer

Gesellschaftsrechts die Haftung des Handelnden auf das Gesellschaftsvermögen beschränken können.


Die Corporation zeichnet sich im besonderen dadurch aus, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird und das Unternehmen

über den Tod der Gründer und Anteilseigner hinaus bestehen bleibt.

Als incorporated gelten Unternehmen in den USA, die nach dem geltenden Gesellschaftsrecht eines dortigen Bundesstaates im Handelsregister

eingetragen wurden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Unternehmen seinen Sitz in dem Bundesstaat hat, in dem es eingetragen wurde.

hier das GmbH oder AG-Recht

• 25.000 Euro müssen Sie in Ihre GmbH als Sacheinlage oder als Liquidität einbringen.
• Eine überbürokratisierte Abwicklung verursacht Kosten von ca. 2.000 bis zu 3.000 Euro.
• Der Gesellschaftszweck muss vorab festgelegt und im Handelsregister festgehalten werden.
• Sie können den Firmennamen Ihrer GmbH nicht frei wählen.
• Beteiligungen an der GmbH müssen offen gelegt werden.
• Von den erwirtschafteten Gewinnen gehen erstmal runde 65% an das Finanzamt.
• Sie müssen mit ständigen Prüfungen, Steuererklärungen und Behördenstress leben.

Minuspunkte, die eine Firmengründung erschweren oder ganz unmöglich machen, gäbe es nicht eine Alternative:

Sie können unabhängig vom strengen deutschen Gesellschaftsrecht eine GmbH oder
AG gründen, die nach der Gründung wie eine deutsche Firma, aber ohne deren o.a. Nachteile, weltweit tätig werden kann. Die Gesellschaft wird den

USA rechtkräftig ins Handelsregister eingetragen. Die USA bieten Firmen, die später in den Staaten zwar Ihren Verwaltungs-, nicht aber Ihren

Geschäftssitz haben, alle Vorteile:
1. Es muss kein Stammkapital eingeschossen oder nachgewiesen werden. Problemlos können Sie so Ihre AG mit einem Kapital von 100.000.000

USD ausstatten, und das in jeder beliebigen Währung.
2. Der Gesellschaftszweck kann frei gewählt und ohne jede weitere Formalität geändert werden. So kann z.B. als Gesellschaftszweck "Holding all

legal business" (= Holdinggesellschaft und alle anderen legalen Geschäftsmöglichkeiten) bestimmt werden. Damit ist jede Änderung Ihrer

Geschäftsambitionen auch für die Zukunft abgedeckt.
3. Sie können den Firmennamen absolut frei wählen.
4. Die Geschäftsführung kann von einer juristischen oder natürlichen Person jeden Alters oder Nationalität übernommen werden. Wird Anonymität

gewünscht, kann ein Treuhänder eingeschaltet werde, der offiziell die gesamte Geschäftsführung übernimmt. Dieser sollte allerdings mit Bedacht

gewählt werden!
5. Die Eigentumsverhältnisse werden im Handelsregister nicht festgehalten und
müssen auch nicht offengelegt werden. Sie weisen Ihre Ansprüche unkompliziert über Ihr diskretes Aktienpaket nach.
6. Es greift der günstige US-Steuersatz. Die Steuerlast beschränkt sich u.U. auf die jährlichen Stempelgebühren von USD 50 - 150 (je nach

Bundesstaat), wenn die AG in den USA keine
Profite erzielt.

In Deutschland ist die Gründung einer Aktiengesellschaft zeit- und kostenintensiv. Sie setzt ferner den Nachweis von 50.000 Euro Kapital voraus. Vom

Gewinn müssen jährlich rund 50% an Steuern abgeführt werden. US amerikanische Aktiengesellschaften profitieren dagegen von den niedrigen

US-Steuersätzen, können unkompliziert und ohne Nachweis auch ein Millionenkapital ausweisen, z.B. USD 100.000.000 Aktienkapital. Darüber hinaus

kann die US AG auch anonym von nur einer Person übernommen und geführt werden, und so z.B. konkursangeschlagenen Unternehmern einen

sauberen und neutralen Neuanfang sichern. Allerdings gilt auch hier: Wer seine Geschäfte unsauber führt, kommt auch hier nicht weit.
Der Unternehmer wird nicht mehr in seinem eigenen Namen tätig, sondern ausschließlich über seine US Aktiengesellschaft.

Alles, was Sie brauchen, sind deutschsprachigen Gründungskontakte. Sofern Ihr Englischkenntnisse ausreichen, kann auch direkt in den USA

gegründet werden. Ein Kapitalnachweis entfällt.

Die Gründungkosten für eine z.B. 100 Mio. US-Aktiengesellschaft:


$ 250 für 1 Jahr.

enthalten sind hier:

Einrichtung Firmensitz
Eintrag der US Aktiengesellschaft
Gründungsgebühren
Verwaltungsgebühren

Jährliche Kosten in den Folgejahren:

$ 100 Firmensitz / Notargebühren (Firmensitz in dem jeweiligen Bundesstaat und Notar kann jederzeit gewechselt werden)
$ 50 - 150 jährliche Gebühren / Steuern (die Höhe richtet sich nach dem Bundesstaat, indem die AG ihren Sitz hat.)

Auskünfte erteilt:

Indotco Inc.
2015 S. TUTTLE AVE STE B
Sarasota FL 34239 US
Tel. +1 (941) 2960620
service @ indotco.com

eMail Anfragen werden wahlweise in Englisch oder Deutsch beantwortet.
Telefonische Beratung in Englisch oder Deutsch möglich.

Einige de Hauptvorteile einer U.S.- Aktiengesellschaft:

Kapitalisierung der Aktien

Anonymität Ihrer Person

Keine Buchhaltungspflicht, keine Jahresbilanzen, keine Veröffentlichungspflicht

Keine Anwesenheitspflicht

Als Inhaber und Hauptaktionär einer US-Aktiengesellschaft dürfen Sie Ihre Aktiengesellschaft als Einzelperson führen und bestimmen selbst über die

Einsetzung von Präsident, Direktoren, Geschäftsführer etc.

Geringe jährliche Steuern (je nach Bundesstaat derzeit $ 50 - 150)

Keine Durchgriffshaftung gegen den Eigentümer, die Aktionäre oder Direktoren.

Ihre US-Aktiengesellschaft können Sie jederzeit wieder veräußern oder zu geringen Gebühren (je nach Bundesstaat $ 35 - 70) namentlich

umschreiben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr Gesellschaften aus den Vereinigten Staaten mit Geschäftsleitung im deutschen Inland den Gesellschaften

aus der EU weitestgehend gleichgestellt (Urteil vom 5. Juli 2004 - 11 ZR 389102).
Demnach ist einer amerikanischen "lncorporation" mit Geschäftsleitung in Deutschland nicht nur die Rechts- und Parteifähigkeit zuzusprechen. Der

BGH stellt darüber hinaus erstmals klar, daß hinsichtlich der Frage der Organisationsverfassung der Gesellschaft - insbesondere der Haftung der

Gesellschafter –ausschließlich amerikanisches Gesellschaftsecht zur Anwendung kommt. Damit entsteht jedoch eine wesentliche Schlechterstellung

der Vertretungsorgane deutscher Gesellschaften aufgrund der aktienrechtlichen Beweislastumkehr zu Lasten der Geschäftsführungen, die das

amerikanische Gesellschaftsrecht nicht vorsieht. Eine Durchgriffshaftung der Gesellschafter hat sich nach Vorgaben des amerikanischen Rechts zu

richten.


Mehr Informationen: Firmengründung in den USA / US AG

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