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MT | Existenzgründungsberatung: KfW Gründercoaching die Zweite – Wenn der Berate
Geschrieben am Mittwoch, 30. Juni 2010 vonfirmenpresse



Konjunktur markustonn schreibt "Existenzgründer oder junge Unternehmer können das KfW Gründercoaching nicht nur einmal in Anspruch nehmen. Grundsätzlich können in mehreren Anträgen Gesamtfördermittel in Höhe von bis zu 6000 Euro gewährt werden.

Hamm – Unternehmensgründer oder junge Unternehmen, die mit ihrem Geschäft noch keine drei Jahre am Markt sind, haben grundsätzliche Chancen, Fördergelder im Rahmen des KfW Gründercoaching zu erhalten. Diese durchaus lohnenswerte Bezuschussung für ein Coaching durch einen erfahrenen Unternehmensberater kann sich für jeden Unternehmer wie bares Geld auszahlen.

„Mittlerweile hat sich durchaus herumgesprochen, dass gutes Coaching die Chancen für jeden Existenzgründer deutlich verbessert“, erklärt Unternehmensberater Markus Tonn aus Hamm. „Leider wissen aber noch immer viel zu wenige Gründer oder Jungunternehmer, dass diese Beratung im Rahmen des KfW Gründercoaching bezuschusst werden kann. Je nach Sachlage reden wir hier über eine Kostenübernahme von bis zu 90 Prozent!“ so Tonn weiter.

Tatsächlich genießen Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit starten, besonders gute Förderchancen. Aber auch Existenzgründungen aus anderen Verhältnissen können bezuschusst werden.

„Es ist ein großer Irrglaube, dass nach einem abgeschlossenen Coaching bereits jede Chance auf weitere Förderung vertan ist!“ erklärt der Unternehmensberater weiter. „Manchmal ist ein zweites Coaching, beispielsweise bei der Erweiterung der Geschäftsfelder nötig. Meinen eigenen Kunden konnte ich besonders durch ein zielgerichtetes Google-Coaching immer neue Möglichkeiten für eine positive Geschäftsentwicklung mit auf den Weg geben“.

Zuschüsse zu Beratungen im Rahmen des KfW Gründercoaching sind grundsätzlich nicht auf eine Beratungsperiode begrenzt. Entscheidend ist vielmehr die Höhe der Bezuschussung für das jeweilig genutzte Angebot. Insgesamt stehen jedem Gründer oder jungen Unternehmer Fördergelder in Höhe von bis zu 6000 Euro zur Verfügung, die in angemessener Weise auch auf mehrere Coachings „aufgeteilt“ werden können. Erst wenn der Höchstbetrag erreicht ist, erlischt der Anspruch auf eine weitere Förderung.

„Der Weg zur Förderung einer Beratung ist eigentlich ganz einfach. Für Interessierte habe ich auf meiner Webseite erste Informationen zum Ablauf und zu den Grundvoraussetzungen zusammengestellt.“ wirft Unternehmensberater Markus Tonn ein.
Wer sich für eine erste oder weitere Beratung interessiert, kann die vom Unternehmensberater zur Verfügung gestellten Informationen unter http://www.markus-tonn.de/kfwgruendercoaching/onlineantrag.html einsehen und einen Termin zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren.

Telefon: 02381 – 30 40 486
E-Mail: info@markus-tonn.de
www.markus.tonn.de
www.xing.de/profile/Markus_Tonn
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