Zitat:
Original erstellt von Jens_mx:
Hallo zusammen,mir ist unklar, ob und wie ich folgende Ausgaben als Geschäftsausgaben geltend machen kann.
(Einzelpersonengesellschaft, Dienstleistung)
Bist Du umsatzsteuerpflichtig? Ich gehe davon aus, dass Du es bist, ansonsten solltest Du rueckwirkend auf die Befreiung verzichten.
Dann kannst Du naemlich die selbst bezahlte MwSt als Vorsteuer abzienen (= an das Finanzamt abzufuehrende USt vom Verkauf Deiner Produkte - selbst bezahlte MwSt fuer Betriebsausgaben).
1. PKW - Benzin: es gibt keinen auf die Firma angemeldeten Wagen, "mein" PKW ist auch nicht auf meinen Namen angemeldet. trozdem verbrauche ich Benzin, um meine Kunden zu erreichen sowie auch für private Zwecke.
- kann ich überhaupt meine Rechnungen geltend machen,
- wie kann ich die Privat-Nutzung mit einrechnen, bzw. sollte ich das überhaupt angeben,
- macht es Sinn, nur Rechnungen aus der eigenen Umgebung/Ort anzugeben, wenn andere Orte nicht direkt mit Kunden in Verbindung stehen, oder direkt alle Rechnungen mit einfließen zu lassen. So, das das Finanzamt im Zweifelsfalle alles auseinanderpflückt ?
Ist ein eigenstaendiges Thema, schaue dazu erst mal hier nach http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/inhalt.html#1
2. Ich habe eine Rechnung, auf der sind Positionen für die Firma, sowie Positionen für Privat aufgeführt. kann ich einfach die Pos. herausziehen und die MwSt. anpassen, oder muss ich verschiedene Rechnungen haben(
ist leider in einem aktuellen fall nicht möglich).
Fuer Rechnungen an Unternehmen gelten besondere Formalien, nachzulesen in http://www.tcc-berlin.de/html/report/report13.html
Zusaetzlich noch das hier beachten http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatz_mehrwert/rechnung_steuernummer/
3. Anschaffungen aus der Gründungsphase: Ich möchte (alles kleine) Anschaffungen, die vor Gründung angefallen sind als Ausgaben verbuchen. jetzt streuen sich diese vereinzelnd über 6monate vor der Gründung. an welcher stelle, mache ich die Umsatzsteuer geltend? mit der 1.Ust.-Voranmeldung, die ich offiziell einreichnen muss, oder muss ich dann weitere Voranmeldungen für die vorherigen Monate (vor Gründung) erstellen.
Frage mal bitte beim Finanzamt nach!
Die Ausgaben selbst, tauchen ja in meinem Kassenbuch auf und würden bei der 1. Einkommensteuer zum tragen kommen, richtig?
Ja, in der entsprechenden Anlage als Betriebsausgaben
4. Wie lege ich einen Abschreibungszeitraum für Anschaffungen(EDV,Einrichtungen, etc.) fest, oder ist das festgelegt? Bsp. PC würde ich nach Gefühl jetzt über 3Jahre abschreiben, wie handhabe ich das in meiner Buchführung.
Die Afa sind festgelegt. Dazu gibt es Tabellen.
5. USt.-Voranmeldung:
- Voranmeldungszeitraum: muss ich monatlich machen (nach §18 Abs.2 Nr.4 UStG, für laufendes & volgendes Kalenderjahr). <- da gibt's auch nichts drann zu rütteln?
- da ich längere Zeit auf meine neue Steuernummer warten musste, habe ich einen Verzug von 3 Ust.-Voranm. ist bekannt, ob das Finanzamt logistisch damit klar kommt, wenn ich diese 3 Überweisungen in einer tätigen??
Das musst Du auch mit dem Finanzamt klaeren. Du solltest auf alle Faelle mal mit Deinem sachbearbeiter sprechen!
nun, ist ja doch ne Menge Text zusammengekommen! schon mal vielen Dank an denjenigen/diejenigen, die sich die Zeit nehmen meine hoffentlich verständlichen Formulierungen zu betrachten und mir vielleicht sogar weiterhelfen können!
Vielen Dank für jede Hilfe
Jens (Mail: jens@die-fluter.de)