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Autor Thema:   ein paar Fragen...
EICHZF3LD
Mitglied

Beiträge: 7
Von:
Registriert: Dez 2002

erstellt am 29.06.2004 um 10:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von EICHZF3LD anzusehen!   Klicken Sie hier, um EICHZF3LD eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Ich habe vor ein kleines Geschäft aufzuziehen, aber erstmal nebenher.

Momentang bin ich Arbeitslos, und würde gerne einen (neben) Gewerbeschein mir besorgen, ist das möglich als Arbeitsloser ?

Dann würde ich gern wissen, wie es abläuft mit dem Finanzamt, was ist wenn ich nach 2 Monaten sage es lohnt nicht, oder nur sehr wenige Handelsgeschäfte tätige, schätzen die einen oder muss mann bei geringen mengen auch nur das zahlen was man dann tatsächlich umgesetzt hat ?

Gibt es irgetwelche Anforderungen wenn man zb. Fische importiert aus dem Ausland ?
zb. eine Lizenz ?

...........
Ich AG ansich würde dann später kommen...

gibt es erfahrungen mit Banken über kleinst Kredite zb 5000 Euro bei einer Bank, wenn man eine ICH AG gründet ???

mfg

IP: 217.226.209.234

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 16.08.2004 um 10:22 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von EICHZF3LD:
Ich habe vor ein kleines Geschäft aufzuziehen, aber erstmal nebenher.

Momentang bin ich Arbeitslos, und würde gerne einen (neben) Gewerbeschein mir besorgen, ist das möglich als Arbeitsloser ?


Das ist möglich, sofern du weniger als 18 h gewerblich tätig bist, dem arbeitsmarkt weiter zur verfügung stehst, und deine gewerblichen einkünfte beim arbeitslosengeld anrechnen lässt. jede arbeitsvermittler sollte dir das hierfür notwendige formular aushändigen können.
Zitat:

Dann würde ich gern wissen, wie es abläuft mit dem Finanzamt, was ist wenn ich nach 2 Monaten sage es lohnt nicht, oder nur sehr wenige Handelsgeschäfte tätige, schätzen die einen oder muss mann bei geringen mengen auch nur das zahlen was man dann tatsächlich umgesetzt hat ?



für deine tatsächlichen einnahmen und ausgaben must du eine
monatliche umsatzsteuervoranmeldung machen. gewinne oder verluste musst du erst in deiner jährlichen einkommensteuererklärung in Anlage GSE erklären.
[/QUOTE]
Zitat:
Gibt es irgetwelche Anforderungen wenn man zb. Fische importiert aus dem Ausland ?
zb. eine Lizenz ?

ja für den Handel mit lebenden tieren brauchst du in deutschland eine fachkundeprüfung bei der ihk.
Zitat:

...........
Ich AG ansich würde dann später kommen...

gibt es erfahrungen mit Banken über kleinst Kredite zb 5000 Euro bei einer Bank, wenn man eine ICH AG gründet ???

mfg


meine erfahrungen hierzu sind zahlreich und widersprüchlich. ich würde sie im rahmen meiner seminare oder einer perönlichen beratung detailliert erläutern.
schönen sommer weiterhin hans k

IP: 217.245.51.114

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