erstellt am 14.01.2005 um 17:28 Uhr
Hallo zusammen!Ich habe eine Fragestellung was Lagerung von fremden gegenständen angeht.
Kurz zum abbriss um die Situation sich vorstellen zu können:
Wir betreiben ein mal im Monat in den Wintermonaten in einm Ladenlokal Flohmärkt. Bei Händerln die uns Regelmäßig besuchen bieten wir diesen auch an Ihre Flohmarkt sachen bei uns auf Paletten einzulagern. Dafür neben wir pro Woche Lagergebühren.
Nun haben wir auf einem Flohmarkt im November einen Händler gehabt der seine sachen nur bis zum nächsten Flohmarkt bei uns stehen lassen wollte. Aus Kulanzgründen haben wir Ihm zugesagt das er die sachen einfach stehen lassen kann. Also dementsprechend kein Vertrag o.ä. vereinbart.
Nun habe ich aber die Sachen noch immer hier stehen und habe auch leider kein möglichkeit mit dem Händler mehr in Kontakt zu treten. Bei den jenigen wo ich es Telefonisch versucht hatte wurde ich abgewiesen und man sagte mir das das nicht die sachen von meinem Gesprächspartner sind.
Mir stellt sich jetzt die frage unter berücksichtigung der tatsache das der Händler einfach eine günstige möglichkeit gefunden hat seinen "krempel" günstig zu entsorgen. Was muss ich unternehmen um die sachen rechtlich und korrekt entsorgen lassen zu können. Wie lange muss ich die sachen einlagern...kann ich die sachen einfach beim Fund-Amt melden etc....?
Wie kann ich mich da sauber verhalten?
Mit freundlichen Grüßen