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Thema: Frage zu Überbrückungsgeld
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Gabriel unregistriert
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erstellt am 06.06.2003 um 18:57 Uhr
Hallo, ich bekomme diesen Monat das letzte Mal Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt(NRW). Frage: Weiß jemand, ob es möglich ist, das Überbrückungsgeld länger als für 6 Monate zu bekommen, also quasi eine Verlängerung zu beantragen??Vielen Dank... IP: 217.225.212.39 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 06.06.2003 um 19:10 Uhr
hi, nein, eine verlaengerung ist nicht moeglich. falls du noch arbeitslosengeld berechtigt bist, kannst du dich hoechstens wieder arbeitslos melden und etwas spaeter den Zuschuss zur ich-ag beantragen.es sieht fast so aus, als ob du in einen teufelskreis geraetst, falls keine besserung deiner aftragslage als selbststaendiger in sicht ist. versuche daher bitte mit hilfe professioneller unterstuetzung neue ideen auszubrueten, mit denen sich wirklich etwas verdienen laesst. gruss, dragon IP: 134.94.113.161 |
Gabriel unregistriert
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erstellt am 06.06.2003 um 19:14 Uhr
Danke für die klare Aussage... Schade, weil ich gerade gelesen habe, daß in Schleswig-Holstein so etwas möglich ist. Siehe hier: http://www.kompex-nord.de/hauptframe.htm @dragon: Neue Ideen sind bereits ausgebrütet...war halt mal so eine Idee, daß das Arbeitsamt evtl. noch was länger bezahlt, SCHADE!!! Aber nicht wirklich schlimm.... IP: 217.225.212.39 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 06.06.2003 um 19:51 Uhr
was da in sh laeuft, wird ueber den europaeischen sozialfonds finanziert. kann man machen, aber nur in strukturschwachen regionen. die behoerden werden inzwischen erfindungsreich, daher danke fuer den link, kannte ich noch nicht. wo ist dein geschaeftssitz? wenn du in einer von der eu definierten strukturschwachen region wohnst, koennte vielleicht was zu machen sein. poste hier mal bitte deine stadt. gruss, dragonIP: 134.94.113.161 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 06.06.2003 um 20:35 Uhr
nachtraghi gabriel, die website, die du gepostet hast, sieht im informationsgehalt arg alt aus. 2003 wurden fast alle arbeitsamt-massnahmen neu gestrickt. auch die esf-mittel wurden neu aufgeteilt. darum vorsicht mit solchen wald- und wiesenseiten. hier ist jetzt eine seite der landesregierung http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/MWAV/Information/Strukturfond__Ziel2.html wenn du in einem ziel-2-gebiet wohnst, kannst du dich unter der adresse schlau machen. gruss, dragon IP: 134.94.113.161 |
Gabriel unregistriert
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erstellt am 06.06.2003 um 21:39 Uhr
Danke Dragon für den Link kannte ich ebenfalls noch nicht. Ich denke aber, daß ich nicht im Zielgebiet "liege" , komme aus Dortmund (NRW)...egal Thema erledigt. Gibt keine Verlängerung -Punkt- Aber noch etwas anderes....habe mir vorhin nochmal den Bescheid vom Arbeitsamt angeschaut und da fällt mir was auf. Da steht: "...gewähren wir Überbrückungsgeld....vom 24.11.02 bis zum 23.05.03. Das Überbrückungsgeld wird nachträglich in monatlichen Teilbeträgen ab 24.12.02 ... überwiesen." So, da es das Überbrückungsgeld ja für 6 Monate gibt müsste die letzte Zahlung am 23.05.03 erfolgt sein! ?? Oder, da es ja nachträglich gezahlt wird, erfolgt die letzte Zahlung am 24.06.03 ??? (Dann ja für den Monat Mai!!) Wie würdet Ihr den Satz verstehen, bzw. was denkt Ihr, wann ich zum letzten Mal Überbrückungsgeld bekomme?????Ich blick nich mehr durch..... IP: 80.135.82.74 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 06.06.2003 um 21:55 Uhr
rechne mal nach: 6 monate, 6 zahlungseingaenge1. zahlung dez. 2. jan 3. febr 4. maerz 5. apr 6. mai und das war es! gruss, dragon
IP: 134.94.113.161 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 06.06.2003 um 21:57 Uhr
Mein Gott Gabriel (oder wie hieß der Engel...),stell' Dich nicht so blöde an.... Überbrückungsgeld wird gezahlt LÄNGSTENS für den Zeitraum von sechs Monaten. D.h., wenn die erste Zahlung am 24.12. einging (so auch Dein Text!), erfolgt die letze Zahlung am 24.05. - ist doch recht einfach. Schau' auf Deine Kontoauszüge, wann das Geld das erste mal kam und rechne fünf weitere Zahlungszeitpunkte hinzu... Ist das hier jetzt Beschäftigungstherapie - hast Du Langeweile - oder bist Du schlicht unfähig, sechs Monate zu errechnen...? Peter Wilhelm www.wilhelm-data.de IP: 80.142.234.253 |
Gabriel unregistriert
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erstellt am 06.06.2003 um 22:35 Uhr
@Peter Wilhelm: <Ist das hier jetzt Beschäftigungstherapie - hast Du Langeweile - oder bist Du schlicht unfähig, sechs Monate zu errechnen...?> sehr konstruktiver Beitrag... Musst nicht antworten, wenn es Dich langweilt!Der Bescheid ist, meiner Meinung nach, trotzdem sehr widersprüchlich!! Wenn bis zum 23.05. Überbrückungsgeld gewährt wird, heißt das für mich : Bis EINSCHLIESSLICH 23.05. Wenn gesagt wird, die Zahlung erfolgt nachträglich, heißt das für mich am 23.05. erfolgte die Zahlung für den Zeitraum bis zun 23.04. !! Ergo fehlt noch die Zahlung für die Zeit BIS zum 23.05., welche dann logischerweise im Juni ausgezahlt werden müsste!! <Überbrückungsgeld wird gezahlt LÄNGSTENS für den Zeitraum von sechs Monaten.> Das weiß ich selbst!! <stell' Dich nicht so blöde an....>wahrscheinlich has Du Recht ich bin wohl nur zu blöde, warum sonst würde ich auf solch einen Kommentar antworten?? Schönen Tag noch und entschuldigt die Störung....legt Euch wieder hin!! IP: 80.135.87.136 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 06.06.2003 um 22:48 Uhr
gabriel, rechnen! in dem schreiben ist kein widerspruch.ich habe dir doch alles fein aufgelistet. deine ueberbrueckungsdeldzeit endete am 23.05. und da hast du die zahlung rueckwirkend fuer die zeit vom 24.04.-23.05. bekommen. so, nun ruecke mal deine gehirnzellen wieder gerade ;-) . gruss, dragon
IP: 134.94.113.161 |
Jörgi unregistriert
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erstellt am 07.06.2003 um 15:48 Uhr
Und wieder verabschiedet sich ein Subventionsempfänger vom Markt, der sich 6 Monate für ein Unternehmer hielt, aber offensichtlich 6 Zahlungseingänge nicht managen konnte.IP: 195.93.72.18 |