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Thema: Ausnahmebewilligung
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Arno Junior Mitglied Beiträge: 3 Von:Deutschland,06184 Naundorf Registriert: Mai 2003
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erstellt am 08.05.2003 um 13:43 Uhr
Ich möchte eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle A beantragen.Anträge in 3-facher Ausführung habe ich bereits von der Handwerkskammer erhalten.Hierzu braucht man eine Begründung des Ausnahmeantrages.Hier sind die Gründe ausführlich zu erläutern,weshalb ich mit der Ausübung des selbständigen Handwerks nicht warten kann,bis ich die Meisterprüfung abgelegt habe und warum die Ablegung der Meisterprüfung für mich eine unzumutbare Belastung ist.Da ich nicht besonders kreativ bin fehlen mir hier die Worte.Könnte mir bitte jemand zu diesem Thema einen ausführlichen Antrag erstellen?(Da es mein "Wunsch" ist wird nicht berücksichtigt.)Kurze Stichpunkte meinerseits:Existensgründer,Arbeitslos seit 01.03.2003,ständig wechselnde Firmen da Konkurs dieser. Würde mich auf eine Antwort freuen und bedanke mich im voraus. Arno.IP: 195.93.72.18 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 08.05.2003 um 17:38 Uhr
hallo arno, hier uebers forum mal schnell paar formulierungen posten zu lassen, ist keine gute idee. das solltest du wirklich mit einem erfahrenen berater durchsprechen. auch fuer ausnahmeregelungen gibt es wieder fachliche voraussetzungen, die du erfuellen musst. da sind im vorfeld noch viele offene fragen von dir zu beantworten, was sich auch nicht so nebenbei im forum machen laesst. kennst du den entwurf der neuen handwerksordnung http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Branchenfocus/Handwerk/handwerk.jsp#hwo ? da wird unterteilt in zulassungspflichtige handwerksgewerbe nach anlage a. voraussetzung ist hier meisterbrief oder, und das betrifft die "ausnahmeregelung", nachfolgender qualifikationsnachweis:"Gesellen der zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A mit 10-jähriger Berufserfahrung, davon 5 Jahre in herausgehobener, verantwortungsvoller oder leitender Stellung, erhalten einen Anspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle". Zulassungsfrei sind Handwerksgewerbe der anlagen b. deine ausnahmeregelung kannst du nur im bezug auf die neue, 2004 in kraft tretende neue handwerksordnung begruenden. suche dir doch bitte berater aus dem netzwerk "allt hilft jung". gruss, dragon
IP: 134.94.100.199 |
Arno Junior Mitglied Beiträge: 3 Von:Deutschland,06184 Naundorf Registriert: Mai 2003
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erstellt am 08.05.2003 um 19:30 Uhr
Hallo Dragon Vielen Dank für deine Antwort.Es wäre schön gewesen wenn mir jemand Tips zur Formulierung eines solchen Antrages hätte geben können.Aber wahrscheinlich hast du recht.Ich werde meinen Unternehmensberater um Hilfe bitten.Die neue Handwerksordnung ist mir bekannt.Konnte sie auch über www.bmwi.de nachlesen.Trotzdem nochmals vielen Dank für deine Tips. Arno.IP: 195.93.72.18 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 14.05.2003 um 10:27 Uhr
Zitat: Original erstellt von Arno: ...Ich werde meinen Unternehmensberater um Hilfe bitten.Die neue Handwerksordnung ist mir bekannt...Arno.
Hallo arno, hast du inzwischen schon ein paar Formulierungsvorschläge bekommen, oder brauchst du noch welche? hansIP: 212.20.141.190 |
Arno Junior Mitglied Beiträge: 3 Von:Deutschland,06184 Naundorf Registriert: Mai 2003
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erstellt am 23.05.2003 um 13:07 Uhr
Hallo hans, bis jetzt habe ich noch keine formulierungsvorschläge bekommen.würde mich über jede formulierung freuen.arno
IP: 195.93.72.18 |