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Thema: Hilfe
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janet_sarah0505 Junior Mitglied Beiträge: 3 Von:Deutschland Registriert: Aug 2002
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erstellt am 27.08.2002 um 13:24 Uhr
Hallo,also zuerst mein Problem. Ich habe vor eine Firma aufmachen. Ich kaufe und werde weiter verkaufen. Also Export in andere Länder. Firma von dem ich die Ware bekomme habe schon, nun muss ich Leute finden, die von mir die Ware abkaufen. Nicht so große Problem. Jetzt die Frage: ich bekomme die Ware Preis + 16% MwSt, oder? Diese 16% krige ich von Finanzamt wieder zurück? Gut und wenn ich die Ware weiter ins Ausland verkaufen will, was muss ich alles für die berechnen, das ich auch ein Gewinn habe? Muss ich auch 16 % MwSt berechnen und was ist mit Speditionkosten? Wer zahlt es und wenn ich bekomme ich das zurück.... Ich danke für jede Antwort. Janet IP: 217.235.76.133 |
Hans Jürgen Rosen unregistriert
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erstellt am 27.08.2002 um 19:31 Uhr
Hallo Janet,die Antwort ist nicht einfach, weil es Besonderheiten geben kann. Es ist u.U. ein Unterschied, ob ein Kunde allgemeinen Ausland sitzt, ob er im EG-Ausland sitzt oder ob er Privatmann/frau oder Firma ist. Bestellen Sie sich die kostenlosen Broschüren zur Umsatzsteuer (Ausfuhr und "innergemeinschaftlicher Verkehr")beim Bundesfinanzministerium. Die Homepage ist leicht zu finden. Normalerweise ist die Ausfuhr MwSt-befreit, man braucht aber einen Ausfuhrnachweis, und der Handel mit EG-Unternehmen im Ausland ist auch ohne MwSt abzuwickeln. D.h. daß bei diesen letzten Fällen keine MwSt zu berechnen ist. Sie müssen auch nichts abführen. Notwendig ist dann die "Umsatzsteueridentifikationsnummer". Wie gesagt: erst Broschüre lesen, vorinformieren, Kundengruppe/n definieren und ab zum Steuerberater. Verbindliche Antwort schriftlich verlangen. Wer die Speditionskosten trägt? Das ist Verhandlungssache und Geschäftspolitik. Wenn Sie den Spediteur beauftragen, dann zahlen Sie auch. Sie bekommen die Kosten nur erstattet, wenn das vereinbart ist. Solche Auftragsbedingungen sollten juristisch einwandfrei sein und es ist besser, wenn der Kunde den Spediteur selber beauftrag und die Kosten direkt hat (Damit Sie nicht darauf sitzen bleiben). Hier gibt es viele Spielarten, die sich gerade juristisch unterscheiden. Die Unterschiede sollte man vorher klären. Hoffentlich ein kleiner Hinweis für die nächsten Schritte! Viel Erfolg Hans Jürgen Rosen StBv GRS Steuerberatungsgesellschaft Treuhandgesellschaft mbH Radiumstraße 24 51069 Köln TEL 0221-96857-0 direkt 0221-96857-21 FAX 0221-96857-33 Mobil 0171-6250603
IP: 193.27.50.71 |
janet_sarah0505 Junior Mitglied Beiträge: 3 Von:Deutschland Registriert: Aug 2002
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erstellt am 29.08.2002 um 22:42 Uhr
Hallo Herr Rosen,ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken!! Die Antwort habe ich verstanden, und habe noch eine Frage: Kann ich meine Firma von zu Hause aus anmelden? Oder muss ich eine andere Platz finde. Unsere Haus haben wir gemietet und ich bin mir nicht so ganz genau sicher, ob mein Vermieter damit einverstanden sein soll. Wenn ja, wird das Miete daswegen erhöht, oder muss gleiche Summe bleiben? Und wie ist es dan mit dem Firmenname? Muss es vor dem Haus ein Tafel mit dem Firmenname stehen,oder reicht, wenn es auf dem Briefkasten steht. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Janet IP: 217.235.93.243 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 29.08.2002 um 23:20 Uhr
Hallo Janet, wenn wir uns ueber eine Firma unterhalten, ist es erst einmal wichtig zu wissen, wieviel Umsatz und Gewinn Du fuer das erste Jahr einplanst. Davon haengt es ab, ob Du eine Personengesellschaft ohne Handelsregistereintrag bist. Oder willst Du eine Kapitalgesellschaft GmbH gruenden? Als Ein-Frau-Personengesellschaft wirst Du nur unter deinem Vor- und Familiennamen, ganz wie eine Privatperson, gefuehrt. Du kannst Deinen Geschaeftsinhalt noch daranhaengen, das zaehlt aber nicht fuer Behoerden. Also brauchst Du auch kein Schild am Haus. Dein normaler Briefkasten reicht, auch Deine Wohnung kannst Du beim Gewerbeamt als Geschaeftsadresse angeben. Wenn Du nur einen Computer brauchen wuerdest und keinen Kundenverkehr in Deiner Wohnung hast, kann der Vermieter keine Einwaende geltend machen. Aber sowie Du echt Gewerberaeume belegst fuer Deine Waren, braucht Du das Einverstaendnis des Vermieters. Und fuer den Gewerberaum kann er auch eine hoehere Miete verlangen. Gruss, Ina
IP: 62.246.130.130 | |