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Thema: Sozialhilfe für Selbständige
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Manfred unregistriert
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erstellt am 05.06.2001 um 22:16 Uhr
hallo, ihr seid meine lezte Rettung. Ich habe mich vor einem halben Jahr mit einem kleinen Dienstleistungsbetrieb (Hausmeister- Service)selbständig gemacht.Ich bekam auch vom Aamt die nötige Hilfe in Form des Über- brückungsgeld.Mein Fehler war ,daß ich mich im November selbständig gemeldet habe,eine ziemlich ungünstige Zeit wie sich herausstellte.Kann ich Sozialhilfe beantragen ohne meine selbständigkeit aufzugeben?? ManniIP: 217.49.82.6 |
Rüdi unregistriert
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erstellt am 25.06.2001 um 02:27 Uhr
ja, aber das Soz.-amt wird wohl von Dir die wöchentlichen Ein- und Ausgaben sehen wollen. Das bedeutet fortlaufende aktuelle Buchhaltung. Könnte nicht schlecht sein, wenn die Zeit ständig da ist. Aber rufe doch einfach beim Soz. an. Es soll ja Berater geben oder deren Vorgesetzte die auch mal ein offenes Ohr haben. Denn auch die wissen, entweder Du wurstelst dich irgendwie durch oder ===> wieder Soz. Es gibt immer eine Lösung. Gruß RüdiIP: 62.104.208.91 |
Nod20 unregistriert
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erstellt am 08.08.2002 um 13:52 Uhr
Hallo,es ist möglich als Selbstständige Person Sozialhilfe vom Amt zu beziehen, nur ist das eine KANN und keine MUSS Bestimmung. Meistens Geben die Ämter diese Hilfe dann in Darlehensform, sodas du es maximal ein halbes Jahr beziehen kannst. Irgendwann kommt der Tag der Rückzahlung!!! IP: 217.226.136.174 | |