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Thema: EGZS kassieren...Nix machen ???
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Olli unregistriert
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erstellt am 14.03.2005 um 23:51 Uhr
Hallo Zusammen !!!!Ich hab da mal nur ne kurze Frage!!!! Was geschieht eigentlich, wenn man den EXGZ (Existenzgründungszuschuss) bewilligt bekommen hat und dann nix macht. Z.B. Man erklärt, das man Selbständig ist, zwar ein paar ausgaben hatt, wie priv. Krankenkasse (die bereits vorher schon bestand) usw. dann aber nicht der angegebenen Selbständigkeit nachgeht, sondern den EXGZ andersweitig ausgibt. Gruss IP: 217.230.242.32 |
BOR unregistriert
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erstellt am 15.03.2005 um 23:23 Uhr
NIX!!! Allerdings muss man bei Beantragung des Zuschusses eine Gewerbeanmeldung vorlegen, danach kommt das Finanzamt und verlangt entsprechende Angaben zum angemeldeten Gewerbe. Wenn diese Angaben micht gemacht werden, gibt es eventuell eine Rückmeldung an die Agentur für Arbeit und diese sperrt dann den Zuschuss. Original erstellt von Olli: Hallo Zusammen !!!!Ich hab da mal nur ne kurze Frage!!!! Was geschieht eigentlich, wenn man den EXGZ (Existenzgründungszuschuss) bewilligt bekommen hat und dann nix macht. Z.B. Man erklärt, das man Selbständig ist, zwar ein paar ausgaben hatt, wie priv. Krankenkasse (die bereits vorher schon bestand) usw. dann aber nicht der angegebenen Selbständigkeit nachgeht, sondern den EXGZ andersweitig ausgibt. Gruss[/QUOTE] IP: 80.139.184.57 | |