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Thema: GbR und Firmensitz
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Andy Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Jul 2002
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erstellt am 10.05.2002 um 13:07 Uhr
Ich habe vor eine GbR zu gründen. Ist es hierbei erforderlich einen Firmensitz anzugeben ? Wenn ja, kann man da auch seine Private Adresse verwenden? Ich habe vor da das ganze als Nebengewerbe zu betreiben.mfg Andreas IP: 195.37.36.70 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 10.05.2002 um 14:29 Uhr
Hi Andy, dass zu einer GbR zwei Partner gehoeren, weisst du sicher, oder? Selbstverstaendlich muss fuer jedes Gewerbe ein Firmensitz angegeben werden. Schliesslich musst Du Dein Gewerbe auch bei der Stadtverwaltung anmelden. Gruss, ipIP: 134.94.100.199 |
Andy Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Jul 2002
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erstellt am 10.05.2002 um 15:14 Uhr
Zitat: Original erstellt von ina.petersen: Hi Andy, dass zu einer GbR zwei Partner gehoeren, weisst du sicher, oder? Selbstverstaendlich muss fuer jedes Gewerbe ein Firmensitz angegeben werden. Schliesslich musst Du Dein Gewerbe auch bei der Stadtverwaltung anmelden. Gruss, ip
jo, wir sind auch zu zweit. Meine Frage ist dann nur, kann ich auch meine private Wohnung als Firmansitz angeben, oder muß das ein gewerblich nutzbarer Raum sein ?
IP: 195.37.36.70 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 10.05.2002 um 20:12 Uhr
Kommt drauf an. Wenn ihr fuer Euer Geschaeft nur einen Computer und einen Briefkasten braucht, wird der Vermiter nicht meckern. Habt Ihr aber Kundenverkehr und/oder nutzt einen Raum der Wohnung ganz fuer das Gewerbe, braucht Ihr das Einverstaendnis des Vermieters. Dem Gewerbeamt ist das egal, die brauchen eine "ordentliche" Adresse. Ein Problem koennte also nur der Vermietersein. ipIP: 62.144.184.100 |
Andy Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Jul 2002
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erstellt am 11.05.2002 um 19:59 Uhr
ok, danke für die info...IP: 217.3.174.235 |
Muffin unregistriert
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erstellt am 26.12.2002 um 05:18 Uhr
Warum eine GbR? Wenn ich da nur an die Haftungsproblematik denke ... also, ich würde mir das überlegen. Wenn´s um Steuern geht, würde ich mir an eurer Stelle einmal Gedanken über eine clevere Auslandsgründung machen. Mit einer Gründung in einem "Niedrigsteuerland", z.B. in Großbritannien, ist dies möglich. Aber auch andere Länder haben z.T. deutlich niedrigere Steuersätze als Deutschland. In Großbritannien beträgt der Körperschaftssteuersatz für einen Betriebsgewinn bis zu 10.000 GBP (also ca. 16.000 Euro) null Prozent (man glaubt es kaum, ist aber zutreffend). Darüberliegende Gewinne von 10.001 bis 50.000 GBP werden mit 23,75 %, von 50.001 bis 300.000 GBP mit 20 %, alle weiteren Gewinne mit 32,5 % besteuert. Damit ist Großbritannien gerade für KMU ein sehr unternehmerfreundlicher Standort. Nicht umsonst zählt GB zu den gründerfreundlichsten Ländern in der EU. Durch die EU-Gesetzgebung kann man heute überall ein Unternehmen gründen, das in den anderen Mitgliedsländern rechtlich anerkannt wird. Aktuelle GB-Körperschaftssteuersätze kann man im Internet auf zahlreichen Seiten nachlesen, bspw. unter http://www.winters.co.uk/txcorp.htm. Mit einer UK-Firmengründung und deutscher unselbständiger Betriebsstätte läßt sich die Körperschaftssteuer nachhaltig senken. Auslandsfirmengründungen sollten allerdings nicht "auf die Schnelle" vorgenommen, sorgfältig geplant werden, um insbesondere bei den Steuern keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Die GbR ist im übrigen auch aus anderen Gründen nicht gerade der unternehmerische Hit, allein schon, wenn man an die Haftungsproblematik denkt. Falls euch mehr zu dem Thema interessiert, mailt doch einfach mal. Muffin Mc Komm MuffKomm@gmx.de IP: 62.225.224.65 |