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Thema: Club = Rechtsform?
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Mandy unregistriert
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erstellt am 03.06.2001 um 23:44 Uhr
Was ist bei der Gründung eines Clubs zu beachten? Gibt es vielleicht irgendwelche Infos im Internet zu diesem Thema?IP: 217.3.49.112 |
Marcus Klebba Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Jan 2002
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erstellt am 10.01.2002 um 17:47 Uhr
Hallo Mandy,das Wort Club wird häufig als vornehmere Bezeichnung für Verein verwendet. Bei der Gründung eines Clubs müssen deshalb die gleichen Gesetzgebungen wie bei einem Verein berücksichtigt werden. Zur Gründung: Ein Verein muss aus mindestens sieben Personen bestehen. Er entsteht durch seine Eintragung in das Vereinsregister, das von seinem Sitz zuständigen Amtsgericht geführt wird. Weitere Informationen zur Vereinsgründung entnehmen Sie aus dem BGB. Folgende Internetseite könnte für Sie dabei relevant sein: http://dejure.org/gesetze/BGB/21.html Mit freundlichen Grüßen
Marcus Klebba IP: 172.179.247.173 |
Marcus Klebba Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Jan 2002
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erstellt am 24.08.2002 um 15:57 Uhr
Anmerkung zu meinem Beitrag von Jan. 2002Für den Inhalt der Seite http://dejure.org/gesetze/BGB/21.html übernehme ich keine Haftung; sie steht nicht mit mir in Verbindung! MK IP: 172.179.109.246 |
ip unregistriert
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erstellt am 24.08.2002 um 17:44 Uhr
Hallo Marcus, welchen Grund hat Dein Posting jetzt? Ich kenne kein Gesetz, das Dich in einem Forumsposting zur Distanzierung von Links verpflichtet, ist doch nur fuer Seitenbetreiber vorgeschrieben.Bei der Gelegenheit noch 'ne Bemerkung zur Gesellschaftsform eines Clubs. Die muss nicht Verein sein, kann auch normales Gewerbe sein, wie Fitness Club usw. Gruss, Ina IP: 62.246.134.46 |