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Thema: AHA, nur Gewerbeanmeldung
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Roland Junior Mitglied Beiträge: 0 Von:25980 Sylt-Ost Registriert: Dez 2004
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erstellt am 07.06.2002 um 14:38 Uhr
Aha, dann reicht es also, wenn ich nur eine Gewerbeanmeldung ausfülle und diese beim Rathaus abgebe. Damit kann mein Kleingewerbe beginnen. Oder ? Somit bin ich dann Einzelkaufmann, oder ?IP: 62.180.196.253 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 07.06.2002 um 16:18 Uhr
Genau! ipIP: 134.94.113.66 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 07.06.2002 um 18:52 Uhr
Oh, pardon, ein Einzelkaufmann bist Du erst, wenn Du Dich ins Handelsregister eintragen laesst. Wann das gesetzlich vorgeschrieben ist, haengt von Deinem Umsatz ab. Das kostet erstens einiges, und zweitens bist Du dann zur doppelten Buchfuehrung verpflichtet. Steht aber alles im E-Lancer. Fang mal als Kleingewerbetreibender an. Gruss, ipIP: 62.246.130.76 |
Roland Junior Mitglied Beiträge: 0 Von:25980 Sylt-Ost Registriert: Dez 2004
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erstellt am 08.06.2002 um 08:44 Uhr
Ah ja, sehr schön, danke. Aber was muss man beachten, wenn man das Ganze nebenberuflich machen möchte. Ich bin z.B. noch Student, bekomme Bafög. Ab Oktober werde ich dann ganz normal arbeiten und nebenbei dieses Geschäft führen wollen. Bis dahin wäre ich gerne hauptsächlich noch über meine Studentenkrankenverischerung versichert.IP: 212.144.171.180 |
ina.petersen Mitglied Beiträge: 287 Von:D Registriert: Okt 2001
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erstellt am 09.06.2002 um 23:38 Uhr
Solange Du Student bist solltest Du Den freibetrag nicht ueberschreiten (steht im Bafoeg und E-Lancer). Wenn Du mit dem Studium fertig bist, fest angestellt bist und das Gewerbe nebenberuflich weiterfuehren willst, darf es nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen und die Einnahmen daraus muessen weit unter Deinem Gehalt liegen. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du deinen Arbeitgeber ueber Nebengewerbe informieren musst, solltest Du das nachtraeglich tun. Gruss, ipIP: 62.246.77.67 |