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Thema: Partnerschaft in bestehendem Unternehmen
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christian von hausen Junior Mitglied Beiträge: 4 Von:85567 Grafing Registriert: Mrz 2004
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erstellt am 15.03.2004 um 16:31 Uhr
hsllo zudsmmrn,hsbr mrinr dtelle gewechsel und bin in ein anderes messebau - unternehmen gegangen. nach den ersten erfolgreichen messen, hat man mir nun angeboten mich an dem unternehmen finanziell zu beteiligen. spotan würd ich sagen - super! - aber auf was muss ich achten, woher bekomme ich nicht vorhandenes geld? wer hat tips? IP: 217.88.254.101 |
BEBOUB Mitglied Beiträge: 77 Von:Deutschland, 44795 Bochum Registriert: Dez 2002
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erstellt am 16.03.2004 um 13:22 Uhr
Hallo Christian,ich habe immer so meine Probleme, mit Unternehmern, die einem --noch dazu neuen-- Mitarbeiter, nach wenigen guten Geschäften eine Teilhaberschaft anbieten. Gegenfrage:] Wenn Sie Unternehmer wären und einige gute Geschäfte gemacht hätten, wäre es dann Ihr erster Schritt, einen Mitarbeiter zu beteiligen oder würden Sie nicht zusehen, zunächst erst einmal selbst ein wenig "Rahm" abzuschöpfen ? Sie sollten sehr sorgfältig die Beweggründe für dieses Angebot abwägen und sich über Chancen und Risiken klar werden. Wenn die Beweggründe darin liegen, dass die Geschäfte ausschliesslich auf Ihr Zutun zurückzuführen sind, dann kann eine Beteiligung damit begründet sein, Sie nicht verlieren zu wollen. Andernfalls sollten sie sehr genau prüfen, ob das Unternehmen vielleicht nicht nur "frisches" Kapital von Außen benötigt, um Betriebsmittel zu finanzieren. MfG M. Grigo http://www.bebo-consulting.de Das Forum für Gründer und Unternehmer IP: 195.93.65.14 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 17.03.2004 um 10:29 Uhr
Zitat: Original erstellt von BEBOUB: ...Andernfalls sollten sie sehr genau prüfen, ob das Unternehmen vielleicht nicht nur "frisches" Kapital von Außen benötigt, um Betriebsmittel zu finanzieren.
hallo christian und M(ichael?)Grigo, das Angebot könnte seriös sein, wenn den zukünftigen Teihabern auch ein detaillierter Einblick in die buchahltung des exiteierenden unternehmens gestattet wird. hans
IP: 192.166.195.185 |
christian von hausen Junior Mitglied Beiträge: 4 Von:85567 Grafing Registriert: Mrz 2004
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erstellt am 17.03.2004 um 10:42 Uhr
hallo hans,bestendak für deinen beitrag, ich denke, das es schon seriös ist,da ich bereits vor meinem wechsel zneue fima mi dem jetzigen eigentümer darüber gesprochen habe.... wir haben eigentlich "nur" eine halbjährige "probezeit" vereinbart... um dann loszulegen... IP: 217.228.253.233 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 17.03.2004 um 12:17 Uhr
Zitat: Original erstellt von christian von hausen: hallo hans, ....ich denke, das es schon seriös ist,da ich bereits vor meinem wechsel zneue fima mi dem jetzigen eigentümer darüber gesprochen habe....
hallo christian, in welcher recdhtsform kannst du denn mitgesellschafter werden in dem unternehmen? je nach rechtsform sind die mitspracherechte der gesellschafter bei der geschäftsführung ganz unterschiedlich. hansIP: 192.166.195.185 |
christian von hausen Junior Mitglied Beiträge: 4 Von:85567 Grafing Registriert: Mrz 2004
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erstellt am 17.03.2004 um 12:34 Uhr
hallo hans,die firma ist eine gmbh .... wir werden 50 / 50 machen.... gruß christian IP: 217.228.253.233 |