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Tschüß Überbrückungsgeld am 31.07.06! Am 01.08.06 gibt es den Gründungszuschuss.
Geschrieben am Montag, 24. Juli 2006 vonAdministrator



Gründer-News Wer jetzt nicht seinen Überbrückungsgeldantrag als ALG I Bezieher holt, der ist selber schuld.

Den Antrag gibt es nur noch bis maximal Montag, den 31.07.2006, bei jeder Agentur für Arbeit in Deutschland. Nachdem die „Ich AG“, der Existenzgründungszuschuss, am 30.06.2006 ausgelaufen ist, folgt ihm jetzt das heiß begehrte Überbrückungsgeld zum Montag, den 31.07.2006. Der Count-down läuft.

Schade! Der Gründungszuschuss ist nicht wirklich eine Verbesserung und schon gar nicht, wie von der Bundesregierung beschrieben „eine Verbindung der Stärken der beiden Instrumente Ich- AG und Überbrückungsgeld“. Vielmehr ist der Gründungszuschuss in der Tat eine Förderung, die die Mittel „zielgenau, sparsam und effizient verwendet“. Das scheint wirklich im Vordergrund zu stehen.

Noch kann jeder Existenzgründer im ALG I Bezug den Überbrückungsgeldantrag abholen und regulär bis spätestens am 31.07.2006 sein Gewerbe oder seinen Freiberuf beim entsprechenden Amt anmelden. Wie in der Vergangenheit auch hat jeder Existenzgründer ab dem offiziellen Gründungstag dann noch 30 Tage Zeit den ausgefüllten Antrag abzugeben, mit Kurzkonzept und Finanzplanung sowie der ausgefüllten und unterschriebenen „ Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“.

Für eine fristgerechte Begleitung und Beratung für diesen entscheidenen Schritt in die eigene Selbstständigkeit steht deutschlandweit die Unternehmensberatung von ok – Ziel erreicht!, Olaf Hoprich und Kerstin Neumann GbR, zur Verfügung. Mit der „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ beauftragen Existenzgründer ok – Ziel erreicht! für verbindliche 49 € brutto. Lassen Sie Ihr Kurzkonzept und Ihren Finanzplan auf seine Tragfähigkeit überprüfen. Nur nach dieser Überprüfung kann Überbrückungsgeld oder der Gründungszuschuss vom Existenzgründer beantragt werden.

Zu beachten ist, dass es eine kleine Ausnahmegruppe von ALG I Beziehern gibt, die das Überbrückungsgeld auch noch bis maximal zum Ende Oktober 2006 beantragen dürfen. Hier ist gute Beratung sehr wichtig. Das trifft alle Existenzgründer, die nach dem 01.08.2006 nicht berechtigt wären, den Gründungszuschuss zu beantragen, weil sie keine 90 Tage Restzeit im ALG I Bezug nachweisen können. Kompetente Existenzgründungsberatung lohnt sich hier doppelt.





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