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Fachkundige Stellungnahme bei der Existenzgründerhilfe in Dresden
Geschrieben am Freitag, 12. Juni 2009 vonfirmenpresse



Konjunktur existenzgruenderhilfe schreibt "Viele ALG-2 Empfänger die in Dresden eine fachkundige Stellungnahme für ihr Gründungsvorhaben benötigen, wissen nicht an wen sie sich wenden sollen. Die IHK-Dresden begutachtet Anträge von ALG-2 Empfängern seit 01.06.2009 nicht mehr.
Die Existenzgründerhilfe gilt als Fachkundige Stelle und kann daher eine Stellungnahme für Gründungsvorhaben erteilen.


Die Existenzgründerhilfe, mit Sitz in der Budapester Str. 34a in 01069 Dresden, gilt als Fachkundige Stelle und kann somit eine fachkundige Stellungnahme für Gründungsvorhaben erteilen. ALG-2 Empfänger stehen seit dem 01.06.2009 vor dem Problem, dass sie von der IHK-Dresden keine Fachkundige Stellungnahme mehr erhalten. Oft wissen sie dann nicht, an wen sie sich wenden können.
Viele ALG-2 Empfänger nutzen die Möglichkeit das Einstiegsgeld zu beantragen, wenn sie sich selbstständig machen wollen. Sie müssen u.a. ein Gründungskonzept, dass vorher von einer Fachkundigen Stelle geprüft werden muss, einreichen. Die ARGE Dresden verweist alle, die sich selbstständig machen möchten an die IHK-Dresden. Anträge von ALG-2 Empfängern werden jedoch nicht mehr begutachtet.
Viele Gründerinnen und Gründer wissen nicht, an wen sie sich wenden können, um ihr Konzept prüfen zu lassen.
Die Existenzgründerhilfe prüft die eingereichten Konzepte objektiv und vertraulich. Betrachtet werden unter anderem die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes sowie die fachliche und persönliche Eignung des Gründers – jedoch zusammen. Wenn Gründerinnen und Gründer eine fachkundige Stellungnahme für Fördermaßnahmen wie dem Einstiegsgeld, aber auch dem Gründungszuschuss, dem ESF–Existenzgründerzuschuss, oder das ESF–Mikrodarlehen benötigen, können sie sich an die Existenzgründerhilfe wenden. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 0351/ 470 25 39 oder im Internet unter www.existenzgruenderhilfe.de.
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