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Der Online-Handel per DropShipping: Eine sinnvolle Alternative auch für eBay-Ver
Geschrieben am Freitag, 09. April 2010 vonfirmenpresse



Konjunktur DMG-Mediacenter schreibt "

Heilbad Heiligenstadt, den 09.04.2010 - Die Zeiten, in denen der erfolgreiche Handel mit Produkten im Internet zwangsläufig von einem hohen Eigenkapital, einem großen Lager und einem kostenintensiven Personalstamm abhängig war, sind vorbei. Immer mehr Händler stellen ihre Verkaufssysteme auf DropShipping um und nutzen hiermit eine neuartige Technologie in Sachen Sortimentsbildung und Logistik. Die angebotenen Produkte eines Sortiments werden hierbei nicht mehr im Vorfeld angeschafft und gelagert, sondern flexibel und bequem genau dann bestellt, wenn sich der Endkunde für den Kauf eines Produktes entschieden hat.

Die Vorteile der modernen Form des Streckengeschäfts liegen hierbei auf der Hand: Einerseits ist zum Aufbau eines attraktiven und marktgerechten Sortiments kein sonderliches Eigenkapital erforderlich. Andererseits übernimmt der jeweilige DropShipping-Lieferant die Lagerung und die Versandlogistik der Produkte und sorgt so für eine umfassende Entlastung des Online-Händlers. Dieser benötigt für den Handel per DropShipping weder ein eigenes Lager noch einen großen Stamm an Mitarbeitern und kann sich infolge dessen voll und ganz auf den Vertrieb der angebotenen Produkte und ein erfolgsorientiertes Marketing konzentrieren.

Während sich das Modell DropShipping im allgemeinen Online-Handel immer mehr durchsetzt, stehen Händler, die ihre Produkte über Deutschlands größtes Auktionshaus eBay anbieten vor der Frage, ob sich das Streckengeschäft mit den geltenden eBay-Regeln vereinbaren lässt. Diese Unsicherheit beruht darauf, dass eBay bis vor einiger Zeit von seinen Verkäufern forderte, dass angebotene Produkte sich zum Zeitpunkt der Einstellung auch tatsächlich im Besitz des Händlers befinden müssen. Die entsprechenden Richtlinien wurden zwischenzeitlich umfassend novelliert. Das Auktionshaus reagierte hiermit primär auf die wachsende Zahl an Internet-Dienstleistern, die Online-Händlern die Lagerung und den Versand von Produkten als externe Leistung anbieten. Solcher Strukturen der Abwicklung bedienen sich unter anderem auch die neuen eBay-Markenshops. Diese werden zwar inhaltlich und rechtlich von den jeweiligen Markenherstellern vertreten. Die Lagerung der Produkte und die Versandabwicklung werden allerdings in der Regel an externe Partner abgegeben.

Um diesen Modellen innerhalb des Verkaufs auf eBay eine rechtlich bedenkenlose Grundlage zu geben, hat das Auktionshaus es eindeutig als regelkonform ausgewiesen, wenn mit Produkten gehandelt wird, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht im Besitz des jeweiligen Verkäufers befinden. Die Veränderung der Richtlinien für eBay-Verkäufer schließt somit nun auch den Verkauf von Produkten per DropShipping mit ein. Handelt es sich hierbei lediglich um eine Lücke im eBay-Reglement, die das Auktionshaus in absehbarer Zeit schließen wird oder entspricht der DropShipping-Verkauf langfristig den erwünschten Abwicklungsformen bei eBay?

DropShipping.de hat nachgefragt. Das Auktionshaus teilte daraufhin mit, dass der Verkauf von Produkten auf eBay per Streckengeschäft eindeutig erlaubt und regelkonform ist. Einzige Voraussetzung: Der Handelspartner hat Sorge dafür zu tragen, dass Produkte unmittelbar nach der Bestellung und der Bezahlung versendet werden können. Online-Händler, die ihre Produkte auf eBay per DropShipping anbieten sind also angewiesen, sich vor der Einstellung von der Lieferfähigkeit der Ware zu überzeugen. Ob dies über ein automatisches System oder über eine manuelle Einzelabfrage geschieht, bleibt dabei dem Händler und seinem Lieferanten überlassen. In der Praxis sollten die betreffenden eBay-Verkäufer allerdings vor allem neue DropShipping-Lieferanten regelmäßig überprüfen, bis eine ausreichende Anzahl positiver Erfahrungen vorgewiesen werden kann. Letztlich obliegt die Sorgfaltspflicht in Bezug auf die unverzügliche Lieferung dem Wiederverkäufer und nicht seinem Lieferanten.
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