Das Bundeskabinett hat heute die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen. Der verabschiedete Entwurf basiert auf den bereits am 27. April 2005 vom Kabinett gebilligten Eckpunkten. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet im Ausland ansässige Arbeitgeber dazu, bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern in Deutschland bestimmte hiesige Arbeitsbedingungen einzuhalten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist bisher im wesentlichen auf den Baubereich beschränkt und soll nunmehr für alle Branchen geöffnet werden. Hintergrund ist die verstärkt auch in anderen Branchen auftretende Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu sogenannten Niedrigstlöhnen. Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement: "Mit der Gesetzesänderung können in Zukunft die Tarifpartner aller Branchen - indem sie eine bundesweit geltende tarifvertragliche Lohnuntergrenze vereinbaren ? sicherstellen, dass Lohndumping in ihrer Branche verhindert wird und im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen faire Arbeitsbedingungen herrschen. Nur darum geht es: Um Fairness und nicht um Abschottung. Die Tarifhoheit bleibt bei den Tarifvertragsparteien und diese müssen ihrer Verantwortung gerecht werden", betonte Clement. "Das ist etwas anderes und besser als ein gesetzlicher Mindestlohn." Mit dem Entwurf werden außerdem die Kontrollvorschriften des Gesetzes, die bislang auf die Überprüfung von Arbeitsbedingungen im Baubereich zugeschnitten sind, den Bedürfnissen einer Kontrolle auch in anderen Branchen angepasst. Das Gesetzgebungsvorhaben ist Bestandteil der Maßnahmen, die von der jüngst eingesetzten "Task Force Dienstleistungsmissbrauch" auf den Weg gebracht werden. Sie richten sich gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohndumping, die den Bestand von Unternehmen und Arbeitsplätzen in Deutschland bedrohen und die Sozialversicherungen und die öffentlichen Haushalte schädigen. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zeigen bereits handfeste Erfolge. Auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes führt der Zoll insbesondere durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit laufend intensive Kontrollmaßnahmen durch, um die kriminellen Strukturen in diesem Bereich zu zerschlagen. So wurden beispielsweise im April unter der Leitung der Sonderkommission "Bunda" der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in weit über 400 Objekten - hauptsächlich in den Branchen der fleischverarbeitenden Industrie - Kontrollen, Festnahme- und Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bedarf der Zustimmung des Bundesrates. |
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