Das Bundeskabinett hat am Mittwoch der Fortführung des arbeitsmarktpolitischen Instruments der Ich-AG zugestimmt. Wie bisher müssen Antragsteller eine Tragfähigkeitsbescheinigung für die Geschäftsidee vorlegen. Zusätzlich wird künftig die Bundesagentur für Arbeit ermächtigt, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die künftige Selbständigkeit zu überprüfen und vor einer Förderung eventuell entsprechende Fortbildungs- oder Coachingmaßnahmen zu verlangen. Diese zusätzliche Bedingung dient vor allem dazu, die Erfolgschancen einer Neugründung von Ich AGs noch besser als bisher einschätzen zu können und so das Instrument vor missbräuchlicher Inanspruchnahme zu schützen. Im März 2005 wurden knapp 250.000 ehemals arbeitslose Frauen und Männer mit dem Instrument der Ich-AG gefördert. Die Ich-AG war bis zum 31.12.2005 befristet und wird nunmehr bis zum Ende des Jahres 2007 verlängert. Bereits in der letzten Woche waren mehrere befristete arbeitsmarktpolitische Instrumente im Kabinett behandelt und ihre Fortführung beschlossen worden. Den vollständigen Gesetzentwurf mit allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Umsetzung der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 17. März 2005 hat das Kabinett heute verabschiedet. |
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