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Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
Geschrieben am Mittwoch, 13. April 2005 vonAdministrator



BMWA-News Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit durch den parlamentarischen Staatssekretär im Bundswirtschafts- und -arbeitsministerium Gerd Andres zustimmend zur Kenntnis genommen.

Nachfolgend das Konzept zur Information

Ziel: Sicherstellung der Rechtmäßigkeit bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen und Niederlassung. Gleichzeitig entschiedenes Vorgehen gegen "schwarze Schafe"

Ziel der Task Force ist es sicherzustellen, dass die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eingehalten werden. Dies kann nur erreicht werden, wenn klare Kriterien festgelegt werden, welche Voraussetzungen bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung oder Niederlassung erfüllt sein müssen. Durch eindeutige Vorgaben wird sowohl für die Dienstleister, Niedergelassenen und Arbeitnehmer aus den Entsendestaaten als auch für die Unternehmen in Deutschland Rechtsklarheit geschaffen.

Es gibt vermehrt Hinweise, dass die bestehenden Regelungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit durch Scheinselbständigkeit oder Vortäuschen von Entsendungen umgangen und illegal Arbeitnehmer überlassen werden und Lohndumping praktiziert wird. Die einzurichtende Task Force hat die Einhaltung des Rechts sicherzustellen und dem Missbrauch der grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit entgegenzuwirken.

Wege:

Informelles Verfahren unter EU-Mitgliedsstaaten

Bilaterale Gespräche, um neuen EU-MS Bedeutung der Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Niederlassungen sowohl im europäischen wie im zweiseitigen Verhältnis darzulegen und zur Einhaltung und Überwachung der einschlägigen EU-Bestimmungen zu bewegen. Erläuterung der deutschen Rechts- und Verfahrensposition

Nationales Vorgehen durch Bund und Länder
  • Kritische Überprüfung der Rechtsvorschriften, insbesondere des Entsendegesetzes, mit dem Ziel, Umgehungsmöglichkeiten durch Rechtsänderungen zu beseitigen
  • Erarbeitung konzeptioneller Vorgaben, die eine einheitliche Überprüfung der grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sicherstellen.
  • Ausarbeitung von Leitlinien für die jeweils zuständigen Behörden
  • Koordinierung und Zusammenarbeit, insbesondere Bund - Länder, mit Ziel Effektivitätssteigerung
  • Intensivierung der Kontrollen:

    • FKS - Zoll
    • Sozialversicherungsträger in Zusammenarbeit mit Herkunftsländern
    • Arbeitsschutz- und Hygienekontrollen
  • Enger Informationsaustausch mit Sozialpartnern
Durchführung:
Bildung einer Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung von BMF und BMWA als zentrale Steuerungseinrichtung der Task Force.





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