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Unternehmensnachfolge – Die unternehmerische Entscheidung
Geschrieben am Donnerstag, 13. September 2007 vonfirmenpresse



Konjunktur Burfeid schreibt "Mönchengladbach, 13.09.2007 - Firmeninhaber beweisen unternehmerische Weitsicht, wenn sie sich frühzeitig mit der Nachfolgeregelung befassen. „Kein Unternehmen, das übernahmefähig ist, darf geschlossen werden“, so fordert Rainer Burfeid, von der Unternehmensberatung Burfeid & Partner Consulting. Die gelungene Nachfolgeregelung ist nicht das Ende der unternehmerischen Arbeit, sondern deren Krönung.



Während früher die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt wurde, wird heute die Unternehmensnachfolge zunehmend durch Verkauf an Dritte geregelt. Zum einen, weil innerhalb der Familie kein Nachfolger zur Verfügung steht, bzw. keines der Kinder bereit ist, die Unternehmensnachfolge anzutreten.

Neben der Gründung und dem Aufbau eines Unternehmens ist die geregelte Übergabe die wichtigste strategische Aufgabe für den Unternehmer. Dies wird zukünftig im Rahmen des „Ratings“ bei der Kreditvergabe eine wichtige Rolle spielen.

Es kostet Überwindung sich von seinem Lebenswerk zu trennen und einem Nachfolger den Platz zu überlassen. Eine frühzeitige Beschäftigung mit der Regelung der Unternehmensnachfolge ist von weit reichender Bedeutung für den Bestand des Unternehmens und bedarf daher einer sorgfältigen Vorbereitung. „Im Prinzip sollte die Vorbereitung für die Nachfolge schon dann beginnen, wenn jemand ein Unternehmen gründet. Spätestens aber im Alter von Mitte fünfzig“, empfiehlt der Berater Burfeid.

Bei der Bewältigung der Unternehmensübertragung sind ganz unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Sicherstellung des Lebensstandards oder der Altersversorgung des Verkäufers; die Suche nach dem fachlich und persönlich qualifizierten Nachfolger, der in der Lage ist, das Unternehmen dauerhaft weiterzuführen, sind zu beachten. Dabei sind betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, steuer- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu berücksichtigen und zu entwickeln.
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist kein Selbstläufer, d.h. durch Mitteilung von Adressen findet die Übergabe nicht statt, sondern nur durch qualifizierte persönliche Beratung und Betreuung lässt sich der Prozess steuern und abschließen.

Die Suche nach einem qualifizierten Berater stellt für viele Unternehmer ein Problem dar. Banken, Steuerberater oder Kammern werden nur bedingt als Partner für diese Transaktion angesehen, um das gesamte Thema Unternehmensübergabe qualifiziert und aktiv über die gesamte Zeit zu begleiten. Diese Organisationen decken lediglich einen Teilaspekt ab und können diesen Prozess nicht aktiv begleiten. Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater sind wichtige Spezialisten, die bei der Bearbeitung der Unternehmensnachfolge notwendig sind und mit eingebunden werden müssen. Gilt es doch die Unternehmensübergabe u.a. steuerlich und erbrechtlich günstig zu gestalten.

Aufgabe des Beraters ist es, mit dem Unternehmer die Zielsetzung der Unternehmensnachfolgeregelung festzulegen und die notwendigen Lösungsansätze zu entwickeln und den gesamten Prozess vor und nach der Übergabe zu begleiten.

Im Vordergrund der Tätigkeit von Burfeid & Partner stehen Fragen der Unternehmensgründung, die Regelung der Unternehmensnachfolge und der Unternehmenssicherung. Im Rahmen des NRW-Projektes “Unternehmensnachfolge“ war der Berater Rainer Burfeid über 3 Jahre aktiv tätig.


Weiterführende Informationen unter http://www.burfeid.de
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