Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Nachfolge
  Handwerkbetrieb in Wohngebiet

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Handwerkbetrieb in Wohngebiet
T.Paul
unregistriert
erstellt am 19.05.2000 um 07:01 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich möchte einen Handwerksbetrieb der als Gmbh&Co.KG In einem Wohngebiet besteht.
Wenn ich die Gesellschaftsform und den Namen bestehen lasse kann ich dann rechtlich
gesehen den Standort beibehalten.(Im Rahmen
der Lärmschutzbestimmung.Der jetzige Besitzer
hat gute beziehungen zur Stadtverwaltung und von den Anwohnern gehen keinerlei beschwerden
aus.

IP:

uvis beratung gmbh
Mitglied

Beiträge: 14
Von:Deutschland, 88483 Burgrieden
Registriert: Okt 2003

erstellt am 21.05.2000 um 16:50 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von uvis beratung gmbh anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo und guten Tag,

zunächst spricht nichts dagegen, das Unternehmen am gleichen Standort fortzuführen.

Mittelfristig halte ich das nicht für einen geeigneten Weg, schließlich steht irgendwann mal eine Erweiterung oder Veränderung an, dann gibts spätestens Probleme.

Also schau nach was Neuem.......

MfG Jürgen Arnold BDU/CMC
- Geschäftsleitung - www.uvis.de

IP:

H.J. Rosen StBv
unregistriert
erstellt am 22.05.2000 um 11:36 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Herr Paul,
natürlich hat Herr Arnold recht. Deswegen muß man aber nicht unbedingt und direkt "was Neues" suchen.
Es gibt immer viel mehr als Schwarz oder Weiß.

Risiken:
Sie übernehmen nicht die guten Beziehungen zur Stadt.
Sie vergraulen die Nachbarn oder es kommen Streithansel dazu.
Die spätere Unternehmenserweiterung oder Fertigungs-/Produktumstellung lässt sich nicht realisieren.
Neue Bestimmungen lassen sich nicht umsetzen.

Also prüfen Sie unabhängig voneinander, wieviel Ihnen die FIRMA und der STANDORT wert sind; können Sie die Risiken in die Kaufpreisverhandlungen einfließen lassen, können Sie den Standort später verlegen, bekommen Sie die gleichen Förderungen bei Übernahme wie bei Neugründung, steuerliche Hilfen für Existenzgründer ?

Erst Fakten zusammentragen, dann abwägen und entscheiden !
Vorsicht bei Pacht- und Anstellungsverhältnissen die übernommen werden !!

Steuerliche Situation des Unternehmens prüfen ! Was zahlen Sie für den Namen, was steht an Werten in den Büchern (Abschreibungsfragen).

Viel Erfolg

Hans Jürgen Rosen StBv
Unternehmensbeauftragter
für Gestaltungsberatung
0171-6250603


GRS
Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstr. 24 - 51069 Köln
Tel. 0221-96857-0 /Fax -33
grs-stb@grs-consult.de

GRS
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Harzweg 32 - 06484 Quedlinburg
Tel 03946-7792-6 /Fax -88
grs-qlbstb@grs-consult.de

in Cooperation mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern


IP:

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer