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Autor Thema:   nebenberuflich wie mach ich was geltend?
alexandra
unregistriert
erstellt am 05.05.2005 um 11:49 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo, bin seit 01.04.05 nebenberuflich selbstständig ( mobiler Büroservice)Für die Buchhaltungssoftware hab ich mich für "büro easy" enstchieden. Eingige Fragen konnte ich noch nicht klären, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
1. habe im Februar vorbereitend einen neuen Montitor gekauft - kann ich den als Kosten mit reinnehmen und wie? Privateinlage machen? weil zu dem Zeitpunkt ja noch kein Geschäft gegründet war und auch keine Einnahmen.
2. Alle Kosten wie Tanken, Telefon und Internet nutze ich privat genauso wie beruflich( ca 40 ges./60priv) wie mach ich das nun? buch ich z.B.von nem Tankbeleg dann nur 40% ein?muß ich die Belege für Tanken und Telefon künftig mit den Geschäftsunterlagen aufbewahren? oder Buche ich das jetzt gar nicht und mach es erst mit der Steuererklärung geltend?
3. wie ist das mit dem Arbeitszimmer? Hab zwar mein Eßzimmer umfunktioniert aber reicht das um es geltend zu machen?
Wäre dankbar für jede Antwort oder nen Hinweis wo so was erklärt ist!

IP: 80.185.19.0

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 10.05.2005 um 12:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von alexandra:
.....
3. wie ist das mit dem Arbeitszimmer? Hab zwar mein Eßzimmer umfunktioniert aber reicht das um es geltend zu machen?
Wäre dankbar für jede Antwort oder nen Hinweis wo so was erklärt ist!


hallo alexandra, ist das arbeitszimmer in sich abgeschlossen (kein durchgangszimmer)?
wird es nur zu gewerblichen zwecken genutzt?
nur wenn beide fragen mit ja beantwortet werden, ist es ein arbeitszimmer. schoene pfingsten hans

IP: 217.245.58.219

alexandra
unregistriert
erstellt am 10.05.2005 um 21:12 Uhr             Antwort mit Zitat
hallo alexandra, ist das arbeitszimmer in sich abgeschlossen (kein durchgangszimmer)?
wird es nur zu gewerblichen zwecken genutzt?
nur wenn beide fragen mit ja beantwortet werden, ist es ein arbeitszimmer. schoene pfingsten hans

[/B][/QUOTE]

Nein das Arbeitszimmer hat keine Tür sondern ist durch einen offenen Bogen vom Wohnzimmer aus zu erreichen und ich nutze es auch privat. Nur dort steht mein Schreibtisch und mein PC ohne den ich nicht arbeiten kann. Ich hohle die Aufträge von einer Agentur ab und geb die Daten dann zu Hause ein. Das kann ich ja nirgendwo anders machen! gibt es denn da gar keine Möglichkeit?

IP: 80.185.30.131

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 12.05.2005 um 10:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von alexandra:
Nein das Arbeitszimmer hat keine Tür sondern ist durch einen offenen Bogen vom Wohnzimmer aus zu erreichen und ich nutze es auch privat. Nur dort steht mein Schreibtisch und mein PC .... gibt es denn da gar keine Möglichkeit?[/B]

Die bauliche Lösung wäre einfach eine Tür. Rechtzeitig vor dem Besuch des Finanzbeamten solltest du alles entfernen, was auf eine private Nutzung deines Arbeitszimmers schließen lässt. Auf dem PC sollten auch keine Spiel, Filme o.ä. gespeichert werden, welche der privaten unterhaltung dienen.
sonnige pfingsten hans

IP: 217.245.63.128

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