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Autor Thema:   Wechsel zum Kleinunternehmer?
KN
unregistriert
erstellt am 29.03.2005 um 23:50 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

leider hat sich mein Gewerbe über die Zeit vom Haupt- zum Nebengewerbe entwickelt. Seinerzeit fand ich natürlich die Vorsteuerabzugsberechtigung gut, inzwischen nerven mich die ewigen Umsatzsteuervoranmeldungen...
Kann ich mein Gewerbe so ändern, dass ich künftig unter die steuerlichen Regelungen eines Kleinunternehmers falle? Wenn ja, wer ist mein Ansprechpartner? Und was ändert sich dann für die Steuererklärungen?

IP: 217.225.26.141

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 30.03.2005 um 10:23 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von KN:
....
Kann ich mein Gewerbe so ändern, dass ich künftig unter die steuerlichen Regelungen eines Kleinunternehmers falle? Wenn ja, wer ist mein Ansprechpartner? Und was ändert sich dann für die Steuererklärungen?

Hallo KN, deinen Status nach §19 des UstG (kleinunternehmerregelung)kannst du wählen bei deinem Finanzamt. Als Kleinunternehmer kannst du jedoch keine Rechnungen mehr mit Ust. ausstellen.

Wenn dich die monatliche Ust-VA nervt, dann beantrage doch die vierteljährliche Ust-VA.
Im übrigen ändert sich nix für die jährlichen Erklärungen zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer u.a. mehr

IP: 217.245.58.140

retter112
unregistriert
erstellt am 02.04.2005 um 19:18 Uhr             Antwort mit Zitat
dabei sollte beachtet werden das man in den ersten zwei jahren der Ex gründung auf eine mtl Ust erklärung festgelegt ist und einmal gegen den $ 19 entschieden hängt man 5 Jahre an der Ust.

IP: 213.54.84.11

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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