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  Nullbesteuerung???

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Autor Thema:   Nullbesteuerung???
Johannes
unregistriert
erstellt am 16.02.2005 um 16:58 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich werde demnächst ein Kleingewerbe anmelden.
Folgenden Satz habe ich gerade gefunden:
"Sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und folglich auch keine Umsatzsteuererklärung erstellen. "
dieser Satz bezieht sich auf die Nullbesteuerung.
Ist eine Umsatzsteuererklärung und eine Steuererklärung im allgemeinen das selbe?
Wenn ja, bedeutet das das ich solange meine Umsätze nicht die festgelegte Grenze überschreiten, niemandem eine Erklärung vorlegen muss solange ich keine Mwst empfange oder berechne?

Währe nett wenn mir jemand helfen könnte da ich in dieser Richtung noch so gut wie keine Ahung habe!
Danke
Johannes


IP: 84.140.155.233

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 22.02.2005 um 19:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Johannes:
Ich werde demnächst ein Kleingewerbe anmelden.....Ist eine Umsatzsteuererklärung und eine Steuererklärung im allgemeinen das selbe?
....Währe nett wenn mir jemand helfen könnte da ich in dieser Richtung noch so gut wie keine Ahung habe! Danke Johannes


Hallo Johannes, man merkt wirklich, dass du noch keine ahnung hast. eine Steuererklärung im allgemeinen gibt es nicht. Für das letzte Geschäftsjahr (2004?) musst du folgende Steuererklärungen fristgerecht bis zum 31.5.2005 abgeben:
1. Umsatzsteuer - da solltest du ankreuzen, dass du als kleinunternehmen nach § 19 UstG nicht am Umsatzsteuerverfahren teilgenommen hast.
2. Gewerbesteuer.
3. Einkommensteuer.

Abgeben musst du diese Erklärungen auf alle Fälle. Ob du für 2. und 3. Steuern zahlst, hängt von der Höhe deines jährlichen Gewinns ab. Wahrscheinlich wird durch die Ansparabschreibung für Existenzgründer nach § 7 EstG kein Gewinn mehr übrig bleiben.

Alles Roger oder? Hans

IP: 217.245.62.250

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