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Autor
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Thema: Beitragsbemessung von Selbständigen in der GKV
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uwelix unregistriert
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erstellt am 11.03.2005 um 11:35 Uhr
"Die Beitragsbemessung von Selbständigen, die freiwillig in einer GKV Mitglied sind, verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Dies gehe aus einem internen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor. Was ein Selbstständiger zu zahlen hat, richtet sich nach dem Steuerbescheid des Vorjahres. Stellt sich am Ende des Beitragsjahrs heraus, dass der Verdienst über dem des vergangenen Jahrs lag, darf die Krankenkasse Beiträge nachfordern. Im umgekehrten Fall bekommt der Selbständige aber gemäß einer Anweisung des BVA aus dem Jahr 2000 keine Beiträge zurückerstattet."Ich habe eine Group zum Informationsaustausch für von dieser Regelung Betroffene sowie alle, die sich für das Thema "Beitragsbemessung von Selbständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung" interessieren, gegründet: http://de.groups.yahoo.com/group/Beitragsbemessung/ Uwe IP: 217.233.180.168 | |
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