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Autor
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Thema: Scheinselbstständigkeit
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Thorsten Junior Mitglied Beiträge: 0 Von: Registriert: Mai 2000
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erstellt am 21.06.2000 um 03:28 Uhr
Hallo, mein Problem hat zwar auf den ersten Blick nichts mit Gründung zu tun, könnte aber alle meine Pläne langfristig behindern.Ich war von 10/98 bis 07/99 auf Honorarbasis tätig, um die Zeit zwischen Bundeswehr und Studium zu überbrücken. Ich verdiente im Höchstfall 1200.- im Monat, in den meisten Fällen allerdings 700.- - 800.-. Nun kam das Gerede von Scheinselbsständigkeit auf, und jetzt letztendlich habe ich Bescheid von der BfA, dass ich sozialversicherungspflichtig war. Kann mir jemand sagen, was jetzt für Rückzahlungen auf mich zukommen? Es kann doch wohl nicht sein, dass ich jetzt 10 Monate x Mindestsatz = 1215,90 DM nachzahlen muß, oder? Vielen Dank für jede Antwort im voraus, Thorsten Heller IP: |
Dagmar unregistriert
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erstellt am 09.04.2002 um 13:01 Uhr
Hallo Thorsten,meines Wissens wird das Unternehmen für das man tätig war zur Zahlung herangezogen. Kann mich da natürlich täuschen, aber das war die telefonische Auskunft der BfA als ich dort nachfragte. Dagmar IP: 217.0.72.186 | |
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