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Autor Thema:   Mitarbeiter!
RAINI
Mitglied

Beiträge: 6
Von:Deutschland,45768 Marl
Registriert: Jun 2003

erstellt am 02.11.2003 um 13:31 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RAINI anzusehen!   Klicken Sie hier, um RAINI eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo!
Ich bin nebenberuflich Selbstständig als kurier(Gewerbe besteht!).Hauptberuflich bin ich Kraftfahrer.Ist es möglich einen Mitarbeiter einzustellen?Bekommt man staatliche finanzielle Unterstützung für diesen Mitarbeiter?Wie soll ich mich verhalten?

IP: 62.227.159.233

J.W.Möllemann
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 19.11.2003 um 21:07 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von J.W.Möllemann anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RAINI:
Hallo!
Ich bin nebenberuflich Selbstständig als kurier(Gewerbe besteht!).Hauptberuflich bin ich Kraftfahrer.Ist es möglich einen Mitarbeiter einzustellen?Bekommt man staatliche finanzielle Unterstützung für diesen Mitarbeiter?Wie soll ich mich verhalten?

IP: 62.224.242.195

J.W.Möllemann
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 19.11.2003 um 21:08 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von J.W.Möllemann anzusehen!        Antwort mit Zitat
Schau mal da nach!
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/was_wieviel_wer/wawiewer.pdf

Gruß

J.W.


Zitat:
Original erstellt von RAINI:
Hallo!
Ich bin nebenberuflich Selbstständig als kurier(Gewerbe besteht!).Hauptberuflich bin ich Kraftfahrer.Ist es möglich einen Mitarbeiter einzustellen?Bekommt man staatliche finanzielle Unterstützung für diesen Mitarbeiter?Wie soll ich mich verhalten?

IP: 62.224.242.195

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 20.11.2003 um 12:24 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von J.W.Möllemann:

wieso lese ich denn hier beiträge von (un-)toten??? mir gruselt !!!!!
Zu der Frage von der Raini: da du ja unternehmer bist, kannst du jederzeit nach dem geltenden arbeitsrecht mitarbeiter einstellen. lohnkostenzuschüsse des arbeitsamtes gibt es in der regel nur für eine sozialversicherungspflichtige beschäftigung (monatl. ab 400 EUR). ausnahme wäre die arbeitserprobung eines behinderten mitarbeiters. und sonst alles roger? hans

IP: 217.231.18.191

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