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Autor Thema:   GbR, Ein gesellschafter kündigt, bleibt Sie bestehen?
Tobias R
unregistriert
erstellt am 09.02.2005 um 17:00 Uhr             Antwort mit Zitat
Das Problem stellt sich wie folgt dar:
Ich habe mit einem Freund zusammen vor zwei Jahren eine GbR gegründet.

Nun will er aus studientechnischen Gründen aussteigen. Kann die GbR dann trotzdem mit mir als alleinigem Gesellschafter bestehen bleiben oder muss ich die Rechtsform wechseln?

Vielen Dank für die Antworten und die Hilfe!

IP: 217.81.123.76

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 10.03.2005 um 11:33 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Tobias R:
..... Kann die GbR dann trotzdem mit mir als alleinigem Gesellschafter bestehen bleiben...
hallo tobias, sobld die Kündigung des Gbr-Gesellschafters rechtskräftig ist, bist du Einzelunternehmer. Darüber solltest du ggf. deine gläubiger informieren, das Impressum deiner Webseite, Briefbögen u.ä. ändern. hans

IP: 217.93.22.213

Chrystalball
Mitglied

Beiträge: 12
Von:22301
Registriert: Mrz 2005

erstellt am 13.03.2005 um 10:33 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Chrystalball anzusehen!   Klicken Sie hier, um Chrystalball eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Tobias R.,
für die GbR sind die §§ 705 ff. BGB einschlägig. Durch die Kündigung eines Gesellschafters wird die Gesellschaft beendet. Das Gesellschaftsvermögen unterliegt dann der Auseinandersetzung, vgl.hierzu § 738 BGB.
Erst nach der Auseinandersetzung ist die Gesellschaft vollständig aufgelöst. Bis dahin liegen aber noch steuerliche Sachverhalte aus der Gesellschaft vor, die eventuell zu Nachschußpflichten des ausscheidenden Gesellschafters führen können.
Du wärest danach Einzelgewerbetreibender.
Über den Umstand der Auflösung der GbR solltest Du die Gläubiger und Schuldner informieren und die Briefbögen und etwaige Einträge in den Registern ändern.
In Einzelfällen kann das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR nicht nur ihre Auflösung sondern die vollständige Zerschlagung der Existenz der verbleibenden Gesellschafter bedeuten.
Es könnte sich daher eventuell anbieten, den Freund dazu zu bewegen, als stiller Gesellschafter zu verbleiben, während die alleinige Vertretungsmacht für die GbR auf Dich übertragen wird.
Ich hoffe, dies hilft Dir ein wenig weiter.
Gruß
Chrystalball

IP: 82.83.117.193

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