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Finanzplatz Malta und das internationales Steuerabkommen
Geschrieben am Mittwoch, 29. Oktober 2014 vonfirmenpresse



Konjunktur indotco schreibt "Mit dem Ende des lange umstrittenen Bankgeheimnisses werden zahlreiche Steueroasen der Welt endgültig ausgetrocknet, so sind sich alle unterzeichnenden Staaten einig. Die internationale Staatengemeinschaft setzt ein klares Zeichen gegen Steuerflucht: 51 Länder unterzeichneten in Berlin ein Abkommen über den Austausch von Finanzdaten, um Steuerbetrügern Grenzen zu setzen.

Es ist eine seltsame Allianz der erstaunlicherweise auch Steueroasen wie Liechtenstein, die britischen Kanalinseln Guernsey und Jersey sowie die karibischen Cayman-Inseln angehören. Aber: die Pflicht zum Datenaustausch für diejenigen Anteilseigner einer Steuersparfirma, die weniger als 25 Prozent an ihr besitzen, entfällt.

Das Internationale Steuerrecht ist kompliziert, doch sich damit zu beschäftigen, lohnt sich – oder man geht einfach zur Beratung.

Malta bietet ausreichend legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung und hat viele Doppelbesteuerungsabkommen mit überdurchschnittlichen Vorteilen unterzeichnet. Die lokalen Steuerbehörden erlauben wohlhabenden Personen ihr Vermögen, innerhalb der gesetzlichen Vorschriften, steuerneutral zu strukturieren.

Ein großer wirtschaftlicher Vorteil besteht in der Tatsache, dass Malta den niedrigsten effektiven Körperschaftssteuersatz in der gesamten Europäischen Union hat. Der reguläre Körperschaftssteuersatz auf Malta beträgt 35 % und wird auf weltweit erwirtschaftete Gewinne der maltesischen Gesellschaft erhoben.

Als ausländischer Gesellschafter einer Malta-Gesellschaft werden 6/7 davon wieder erstattet, womit sich ein effektiver Steuersatz von 5% ergibt und damit niedriger als in jedem anderen EU-Land.

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wie er seine Tätigkeit im ausländischen Staat organisiert, ob durch Direktgeschäfte mit der Versteuerung im Ansässigkeitsstaat, durch selbständige Handelsvertreter, durch eine Betriebsstätte seines Unternehmens im Quellenstaat, als Personengesellschaft oder in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

Maltesische Unternehmen sind EU-ansässige Firmen und werden somit verschiedenen Anforderungen zur Lösungsfindung gerecht. Der wichtigste Aspekt der Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht darin, dass die Haftung der Gesellschafter auf den gegebenenfalls nicht einbezahlten Betrag der in ihr gehaltenen Anteile begrenzt ist.

Insgesamt betrachtet gibt es zahlreiche Vorteile, von denen Unternehmensgründer profitieren können, falls sie sich für Malta als Gründungs- und Hauptstandort des Unternehmens entscheiden. Diese Vorteile erstrecken sich auf nahezu alle Bereiche, angefangen von der Steuer, über die Buchhaltung und das Rechtssystem.

Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihrer Entscheidungen und entwickeln daraus interessante Steuermodelle. Im Rahmen der Steuerplanung prüfen wir die Rechtslage nach nationalem Steuerrecht, Missbrauchsvorschriften wie „Steuerflucht“, die Vorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen sowie europarechtliche Regelungen wie Mutter-Tochterrichtlinie, Zins- und Lizenzrichtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. "





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