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Als Chef durchgreifen – So verhindern Sie Kriminalität in den eigenen Reihen
Geschrieben am Montag, 08. September 2014 vonAdministrator



Anonym schreibt "

Am Anfang war alles leichter, nicht wahr? Mit nur ein bis zwei Angestellten wussten Sie stets über alles Bescheid. Kontrollen brauchte man nicht, stattdessen herrschte  Vertrauen und stets gutes Arbeitsklima. Doch wenn das Wachstum beginnt, der Chef im eigenen Büro sitzt und die Anzahl an Mitarbeitern steigt, dann sinkt häufig auch der persönliche Kontakt und es entsteht das klassische Chef-Angestellte-Verhältnis, bei dem Sie weiter weg vom Geschehen sind, als Sie eigentlich denken.

Viele Chefs versuchen dann weiterhin alles auf Vertrauensbasis zu regeln, um nicht spießig zu wirken. Oftmals funktioniert das gut, doch häufig stellt sich auch ein gewisser Respektverlust ein, wenn Sie als Chef nicht richtig durchgreifen. Aber auch das Gegenteil ist möglich: ein zu strenger Chef wird schnell zum Buh-Mann und erzeugt bei den Angestellten das Gefühl, schlecht behandelt oder gar ausgebeutet zu werden. Die Stimmung der Mitarbeiter wiederum ist maßgeblich für deren Aktionen, die bei Unzufriedenheit schnell die Grenze zur Kriminalität überschreiten können. Wir empfehlen Ihnen dazu auch unseren Info-Artikel zum Thema Führungsqualitäten (LINK: http://www.gruenderstadt.de/Infopark/management.html )

Kündigung nach Stifte-Klau?
Diebstahl am Arbeitsplatz beginnt streng genommen bereits dann, wenn sich ein Mitarbeiter am Bürobedarf bedient. Der Aufwand solche Kleinigkeiten nachzuweisen und zu ahnden steht meist jedoch in keinem Verhältnis zum eigentlichen Verlust des Unternehmens. Entgegenwirken kann man solchen Delikten mit Offenheit und Toleranz, indem man beispielsweise direkt anspricht, was okay ist und was nicht. Auch sollte offengelegt werden, welche Kosten durch den Schwund der Mitarbeiter entstehen. Handelt es sich jedoch um größere Beträge oder werden eigene Produkte gestohlen, so ist es notwendig Maßnahmen zu ergreifen. Warenkontrollen und regelmäßige Inventuren sind dabei der erste Schritt, aber auch ein Privatdetektiv kann in solchen Fällen eingesetzt werden. Tipps dazu, welche Konsequenzen nach einem Diebstahl angemessen und rechtlich durchsetzbar sind, können Sie hier nachlesen.

Wenn Mitarbeiter das eigene Unternehmen ausspielen
Weniger Toleranz sollten Sie zeigen, wenn Sie den Verdacht hegen, dass ihre Mitarbeiter das eigene Unternehmen gegen andere Wettbewerber ausspielen. Dies wird auch als Wettbewerbsbetrug bezeichnet und kommt beispielsweise vor, wenn ein Mitarbeiter Preiskalkulationen oder Kundendaten weitergibt. „Immer wieder sind es die eigenen Mitarbeiter, die Konkurrenten einen Zugang zu sensiblen Informationen eröffnen und für die Weitergabe der Daten abkassieren. Andere agieren auf eigene Rechnung, etwa indem sie die Aufträge ihres Arbeitgebers in Schwarzarbeit selbst erledigen.“, so die Detektei Lentz in ihrem umfangreichen Beitrag „Mitbewerber auf der Gehaltsliste“ Quelle.

Spesen als Nebenverdienst
Wenn Sie Mitarbeiter in Ihrem Auftrag auf Reisen oder Termine schicken, werden die Kosten für die Fahrt, Übernachtung und Verpflegung bekanntlich als Spesen abgerechnet. Nicht selten kommt es vor, dass Mitarbeiter hier mehr Kosten angeben, als sie eigentlich verbraucht haben. Spesen als Nebenverdienst zu nutzen ist keine Seltenheit und kann dem Unternehmen enorme Kosten verursachen. Auch hier sollten Sie zunächst Klarheit schaffen, was den Mitarbeitern zusteht und was nicht. Wenn Sie dennoch unsicher sich, kann eine Detektei den genauen Arbeitsablauf des Mitarbeiters nachverfolgen und so handfeste Beweise liefern.

Vorsicht bei Mitarbeiterbeobachtungen
Sabotage durch die eigenen Mitarbeiter ist etwas, was sich kein Chef für sein Unternehmen wünscht. Wenn Sie aber dennoch einen Verdacht haben, so liegt es nahe, selbst aktiv zu werden. Es ist jedoch Vorsicht bei Mitarbeiterbeobachtungen geboten, denn beispielsweise eine Videoüberwachung ist nur unter speziellen Bedingungen erlaubt hier ) erfahren Sie mehr dazu). Auch das Abhören von Telefonaten ist nur nach Einverständnis beider Gesprächspartner legitim. Krankschreibungen hingegen dürfen Sie als Chef selbst überprüfen und dem Mitarbeiter jederzeit einen Besuch abstatten. Die Freizeit der Mitarbeiter ist hingegen in jedem Fall Tabu und geht den Arbeitgeber nichts an. In den meisten Fällen ist es aber das Beste, direkt einen Detektiv hinzuzuziehen, da diese wesentlich unvoreingenommener, professionell und diskret an einen Verdacht herangehen. Als Chef sind Sie steht voreingenommen, was Ihnen im Zweifelsfall auf die Füße fallen kann.

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