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Rechtsformen in Ungarn

 

 

 

 

 

Allgemeines

Staatsform:parlamentarische Republik
Offizielle Bezeichnung:Republik Ungarn
Fläche: 93.030 qkm
Bevölkerung:10,9 Mio.
Hauptstadt / Regierungssitz:Budapest
Währung:Forint, Ft

 

Gesellschaftsform

GmbH = “kft”(korlátolt felelösségü tásaság.)

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl: mind. 1 Person

Gründung durch Ausländer: zulässig

Gründungskapital

Stammkapital:mind. 1.000.000 Ft

Stammeinlagen:mind. 500.000 Ft. Bzw.

mind. 30% des Stammkapitals

Je Einlage mind. 100.000 Ft

Einlagen müssen durch 10.000 teilbar sein!

Gründungskosten und –dauer

Kosten: mind. 30.000 Ft.

Dauer: ca. 3 Monate

Gesellschaftsvertrag

Form:notariell beurkundet, in ungarischer Sprache

Inhalt:Gründer, Organe, Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsführung, Kapital, Stimmrechte

Gründungsablauf

1. Entwurf eines Gründungsvertrages

2. Gegenzeichnung durch einen Rechtsanwalt oder notarielle Beurkundung

3. Meldung der Gründung beim Firmengericht zwecks Eintragung und Bekanntmachung im Handelsregister

4. Veröffentlichung im Amtsblatt

Gesellschaftsstruktur

Gesellschafterversammlung:

mind. einmal jährlich

Geschäftsführer:mind. eine Person (natürl. oder juristische Person)

Aufsichtsrat:grds. Fakultativ; vorgeschrieben bei Erfüllung folgender Bedingungen

(dann mind. 3 Mitglieder):

    • Stammkapital > 20 Mio. Ft
    • Mehr als 25 Gesellschafter
    • Mehr als 200 Arbeitnehmer

Vertretung:grds. Einzelvertretung

 

Publizität und Rechnungslegung

Publizität:Handelsregister

Rechnungslegung:gesetzlich geregelt im Gesetz über Rechnungslegung von

1991, das i.w.S. der 4. EG-Richtlinie entspricht

Steuern

Unternehmenssteuern:

Körperschaftssteuer:

23% bei Gewinnausschüttung 

18% bei Einbehaltung des Gewinns

Gewerbesteuer:

0,5% des Netto-Umsatzes

Vermögenssteuer: keine

Personensteuern:

Einkommenssteuer:

Bei einem Jahreseinkommen

Über 550.000 FT:

149.500 Ft + 44% des Anteils über 550.000 Ft

Umsatzsteuer:

25%; Sacheinlagen sind umsatzsteuerpflichtig

Kommunalsteuer:

2.000 Ft pro Arbeitnehmer

Gebäudesteuer: 300 Ft / m²

Grunderwerbsteuer: 8%

Doppelbesteuerungsabkommen:

u.a. mit A, AUS, B, CDN, CH, D, E, F, GB, I, J, RO, ROK, USA

 

 

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