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Offene Handelsgesellschaft (OHG)

 

 

 

 

 

 

Kleingewerbetreibende (s. Einzelunternehmen), die mit einem Partner ein Handelsgeschäft eröffnen wollen, können diese Rechtsform nicht wählen; sie ist nur etwas für Vollkaufleute.
 

  • Bei der OHG wird kein Mindestkapital verlangt. Für Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter neben ihrem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen.
     
  • Wegen dieser Bereitschaft zur persönlichen Haftung steht eine OHG bei Kreditinstituten und Geschäftspartnern in höherem Ansehen als z. B. eine GmbH.

 

 

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