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KfW-Beteiligungsfonds (Ost)

 

 

 

 

 

Der KfW-Beteiligungsfonds stärkt die Haftkapitalbasis mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) - gedacht ist hier insbesondere an Unternehmen mit guten Marktchancen, die z. B. zur Finanzierung einer Expansionsphase oder für die Markterschließung oder die Entwicklung neuer Produkte zusätzliches Haftkapital benötigen.

 

Aus dem KfW-Beteiligungsfonds (Ost) werden zinsgünstige Refinanzierungskredite für Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen mit einer Betriebsstätte in den neuen Bundesländern bereitgestellt, um die Ausstattung der Unternehmen mit Haftkapital zu verbessern.

Die Beteiligung dient der Finanzierung von Maßnahmen, die der Beteiligungsnehmer in seiner Betriebsstätte in den neuen Bundesländern durchführt.

Hierzu zählen z. B.:

  • Vorhaben im Rahmen der Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
     
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
     
  • Bauinvestitionen
     
  • Anschaffung von Maschinen und Fahrzeugen
     
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
     
  • Umlaufvermögen
     
  • Management-Hilfen
     
  • Kooperationen
     
  • Umstellungs- und Konsolidierungsmaßnahmen.

Das Beteiligungskapital darf nicht für die Ablösung bereits bestehender Beteiligungen eingesetzt werden.

Gefördert werden Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Banken, Unternehmen und Privatpersonen, wenn sie kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Haftkapital in Form von Beteiligungen zur Verfügung stellen. Dabei ist jede Beteiligungs- oder beteiligungsähnliche Finanzierungsform (z.B. Darlehen mit Rangrücktritt) möglich. Der Jahresumsatz der Beteiligungsnehmer darf 250 Mio. Euro nicht überschreiten. Die Mittel müssen für ein Vorhaben des Beteiligungsnehmers in einer Betriebsstätte in den neuen Ländern oder Berlin (Ost) eingesetzt werden.

 

Finanzierungsanteil:
Über die Kredite der KfW können bis zu 100 % der Beteiligung refinanziert werden. Der Beteiligungsgeber wird grundsätzlich zu 50 % von der Haftung freigestellt sofern nicht eine wirtschaftliche Einheit zwischen Beteiligungsnehmer und Beteiligungsgeber besteht. Scheitert der Beteiligungsnehmer, muß der Beteiligungsgeber nur die Hälfte der Refinanzierungskredite zurückzahlen.

Höchstbetrag:
5 Mio. Euro oder der entsprechende DM-Betrag.

Sicherheiten für den Beteiligungsnehmer: keine

Mittel aus dem KfW-Beteiligungsfonds werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Sofern eine Bank oder eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft als Beteiligungsgeber fungiert, stellt diese den Antrag bei der KfW. Ist der Beteiligungsgeber ein Unternehmen oder eine Privatperson, wird der Antrag über eine durchleitende Bank oder Sparkasse bei der KfW gestellt.

 

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