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KfW-Mittelstandsprogramm Beschäftigung und Qualifizierung

 

 

 

 

 

Im Dienstleistungssektor und bei jungen Unternehmen entstehen zahlreiche neue Arbeitsplätze, die nicht unmittelbar an Sachinvestitionen gebunden sind. Bei diesen stehen sog. weiche Investitionen im Vordergrund, die üblicherweise nicht in die Bemessungsgrundlage eines klassischen Investitionskredits einfließen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, ist das KfW-Mittelstandsprogramm in den neuen Ländern und Berlin (Ost) um die zusätzliche Programmvariante - Beschäftigung und Qualifizierung - erweitert worden. Darlehen aus diesem Programm können frei für alle betrieblichen Maßnahmen verwendet werden, die im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Qualifizierung der zusätzlichen Beschäftigten stehen.

 

Wer kann gefördert werden?

In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) EUR 500 Mio oder DEM 977.915.000 nicht überschreitet.

Freiberuflich Tätige, z.B. Steuerberater, Architekten, Ärzte.

Unternehmen, die sich noch mehrheitlich im Besitz der Nachfolgegesellschaften der Treuhandanstalt befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) EUR 500 Mio oder DEM 977.915.000 nicht überschreitet.

Wie kann gefördert werden?

Die Antragsteller erhalten ein nicht an Investitionen gebundenes Darlehen in Höhe von bis zu EUR 50.000 oder DEM 97.971 pro zusätzlichem Arbeitsverhältnis (bis zu EUR 25.000 pro zusätzlichem Teilzeitarbeitsverhältnis), das für alle betrieblichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Qualifizierung der neuen Beschäftigten stehen, frei verwendet werden kann.

Kreditbetrag: Pro Unternehmen maximal EUR 5 Mio oder DEM 9.779.150.

Von Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis EUR 50 Mio oder DEM 97.791.500 (einschließlich verbundener Unternehmen) kann diese Grenze überschritten werden.
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Zusätzlich bietet die KfW den durchleitenden Hausbanken als wichtigen Programmbestandteil eine  Risikoentlastung an. Bei Antragstellung besteht die Möglichkeit, eine 50%ige Haftungsfreistellung zu wählen. Es ist ein Dauerarbeitsverhältnis nachzuweisen. Dieses liegt dann vor, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate beträgt. Für die Berechnung zusätzlicher Arbeitsplätze wird die Anzahl der bestehenden Arbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde gelegt.

Die Kombination mit anderen KfW-Programmen zur Förderung von gewerblichen Investitionen ist möglich, wenn im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze auch Investitionen durchgeführt werden.

Die beantragenden Unternehmen müssen grundsätzlich wettbewerbsfähig sein und positive Zukunftsaussichten haben.

 

Informationen und Antragstellung bei:

Anträge nimmt jedes Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) entgegen.

 

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