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Die Möglichkeiten des Kaufs bei der Unternehmensübergabe

 

 

 

 

 

  • Kauf gegen Einmalzahlung
    Beim Kauf gegen Einmalzahlung bezahlt der Käufer die gesamte Summe auf einmal. Der Kapitalbedarf ist entsprechend hoch. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen die Summe mit zinsgünstigen und in den ersten Jahren tilgungsfreien öffentlichen Existenzgründungsdarlehen finanziert werden. Der Verkäufer kann die Summe in ein neues Vorhaben investieren oder für seine Altersvorsorge einsetzen. Der Kauf gegen wiederkehrende Leistungen ist liquiditätsschonender, so dass kein Fremdkapital in Anspruch genommen werden muss. Er birgt aber auch gewisse Risiken für den Verkäufer.
    Bei allen Vorteilen, die eine Einmalzahlung mit sich bringt: Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens muss gesichert bleiben.

 

  • Kauf gegen wiederkehrende Zahlungen
    Dabei übernimmt der Verkäufer anstelle einer Bank die Finanzierungsfunktion. Bei wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen Rente, Rate oder dauernder Last unterschieden.
     
  • Kauf gegen Rente
    Bei der Rente wird wiederum zwischen Zeit- oder Leibrente unterschieden. Während bei der Leibrente die wiederkehrenden Zahlungen bis zum Tod der Nutznießer erfolgen, ist die Zeitrente auf eine bestimmte Dauer festgelegt. Die Zeitrente muss für mindestens zehn Jahre vereinbart werden.
     
  • Kauf gegen Rate
    Der Existenzgründer kann den Kaufpreis auch als (Kaufpreis-)Rate zahlen. Die Ratenzahlung dient ausschließlich dazu, dem Erwerber die Finanzierung zu erleichtern.
     
  • Kauf gegen dauernde Last
    Bei der dauernden Last handelt es sich um wiederkehrende Zahlungen über mindestens zehn Jahre. Charakteristisch ist, dass die Zahlungen zwar regelmäßig erfolgen, aber deren Höhe nicht immer gleich ausfällt, zum Beispiel, wenn Sie sich am Unternehmensgewinn orientieren oder wenn eine Wertanpassung vereinbart wird.

 

Ob die Rente, die Rate oder die dauernde Last für den Verkäufer und Nachfolger günstiger ist, hängt im Wesentlichen auch von den steuerlichen Auswirkungen ab. Besprechen Sie daher die sich bietenden Möglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Hinzu kommt, dass diese Zahlungsmodalitäten mit Unsicherheiten für den Verkäufer verbunden sind. Von daher müssen vertraglich Sicherheiten vereinbart werden, wie z. B. Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrecht mit Rückabwicklung, Schadenersatzverpflichtungen, Bürgschaften usw.

Bei der Unternehmensübernahme gilt wie so oft im Leben: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Deshalb lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

"Der Generationswechsel ist eines der beherrschenden Themen der kommenden Jahre. Rund 80.000 Unternehmen stehen jährlich vor der Frage, wie und an wen der Stab im Unternehmen übergegeben werden soll. In vielen Fällen wird die Übergabe zu spät eingeleitet, mit fatalen Folgen für die Mitarbeiter und das Unternehmen. Gesamtwirtschaftlich betrachtet hängt jährlich die Existenz rund einer Million Arbeitsplätze von der reibungslosen Übergabe der Unternehmen an die nachfolgende Generation ab."
Hans Reich, Vorstandssprecher der KfW Mittelstandsbank

 

 

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