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INSTI-Verwertungsaktion zur Unterstützung des “Innovation Market”

 

 

 

 

 

Was?

Die INSTI-Verwertungsaktion des BMBF unterstützt die Verwertung von Innovationen auf dem Innovation Market durch Zuschüsse.

 

Der Innovation Market ist eine "Börse" für Patenthalter, Technologiegeber, junge technologieorientierte Unternehmen und Investoren: ein unter der Verantwortung der Deutschen Börse AG und der Kreditanstalt für Wiederaufbau und in Zusammenarbeit mit dem BMBF entwickelter allgemein zugänglicher Informationsdienst im Internet (http://www.innovationmarket.de).

Der Innovation Market ist ein Instrument für das systematische Zusammenfinden von hochwertigen Ideen, Kapital und Unternehmen.

In den Innovation Market werden elektronische Inserate (Summaries) eingestellt, die die bewerteten zentralen Eckdaten eines Innovationsangebots enthalten.
Tritt ein Nachfrager auf das veröffentlichte Summary hin in Kontakt mit dem Inserenten (Ideenträger/Patentinhaber), so kann dieser eine ausführliche Darstellung des Innovationsangebots und dessen Chancen am Markt auf gutachterlicher Basis (Dossier) in Auftrag geben. Dieses Dossier ist dann Entscheidungsgrundlage für ein finanzielles oder unternehmerisches Engagement des Nachfragers.

Nur bestimmte Einrichtungen und Unternehmen sind berechtigt, im Rahmen des Innovation Market Summaries oder Dossiers zu erstellen. Die Innovationspartner sind auf speziell entwickelte Qualitätsstandards verpflichtet, die die Güte der im Innovation Market enthaltenen Angebote und deren nachfrageorientierte Aufbereitung sichern. Gefördert werden:

  • Recherchen zum Stand der Technik
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
  • Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung
  • Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland
  • Technische Zulassung.

Für wen?

Die KMU-Patentaktion des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bietet finanzielle Zuschüsse für die erste Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) oder Unternehmensgründers. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Handwerksbetriebe und Existenzgründer des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft mit Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland, die Forschung und Entwicklung selbst betreiben oder betreiben lassen.

 

Wie?

Zu den Kosten für externe Leistungen wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 7.500 € gewährt. Die Zuschussempfänger müssen 50 % der externen sowie die gesamten innerbetrieblichen Aufwendungen selbst tragen. Für Summaries ein Zuschuss von 30 % der Rechnungssumme (höchstens jedoch 750 €) gezahlt. Für die Erstellung von Dossiers wird ein Zuschuß von ein Drittel der Rechnungssumme (höchstens jedoch 5.000 €) gezahlt.

Wo?

Informationen und Antragstellung bei jedem Innovationspartner


Vermittlung:

Institut der deutschen Wirtschaft Köln
- INSTI-Projektmanagement -
Gustav-Heinemann-Ufer 84-88
50968 Köln
Tel.: 02 21 / 4 98 18-16/-32
Fax: 02 21 / 4 98 18-56
E-Mail: einsporn@iwkoeln.de

Internet: www.insti.de
 

 

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