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Rechtsformen in Deutschland

 

 

 

 

 

Allgemeines:

Staatsform:parlamentarische Bundesrepublik
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland
Fläche: 356.733 km²
Bevölkerung:81,2 Mio.
Hauptstadt:Berlin
Regierungssitz: Berlin
Währung: Euro

 

Gesellschaftsform

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl:mind. 1 Person (natürliche oder juristische)

Gründung durch Ausländer: zulässig

    Gesellschaftszweck:Gründung zu jedem – erlaubten – Zweck zulässig; nicht auf Betrieb eines Handeslgewerbes beschränkt

Gründungskapital:

Stammkapital: mind. 25.000 Euro
Stammeinlagen:1. Pro Gesellschafter mind. 250 Euro

    1.1. Bei Mehrpersonengesellschaften: Einzahlung von mind. 12.500 Euro (bzw. 25% des gezeichneten Stammkapitals)

    1.2. Bei Einpersonengesellschaften:
    muß für die Resteinlage Sicherheit nachgewiesen werden

    1.3.Einlageleistung in Form von Geld- oder Sacheinlagen (Sachgründungsbericht erforderlich; i.d.R. Wertgutachten)

Gründungskosten und –dauer

Kosten:bei 25.000 Euro Stammkapital
Ca. 900 bis 1.100 Euro
Dauer:ca. 3 Monate

Gesellschaftsvertrag:

Form: notariell beurkundet

Inhalt:

    1. zwingend vorgeschrieben:
    -Firma, Sitz der Gesellschaft
    -Gegenstand des Unternehmens
    -Betrag des Stammkapitals
    -Betrag der Stammeinlagen der Gesellschafter

     

    2. empfehlenswert: Regelungen über
    -Verfügung über Gesellschaftsanteile
    -Geschäftsführungs- und Vertretungsmodalitäten

Gründungsablauf:

Man unterscheidet drei Phasen:

1.Vorgründungsphase

    (“Vorgründungsgesellschaft”):

    Entwurf und Fixierung eines Gesellschaftsvertrages

2.Gründungsphase (“Vor-GmbH”).

  • notariell beurkundeter Ges. vertrag
  • Gründungsprotokoll: Unterzeichnung durch die Gesellschafter oder Vertreter
  • Bestellung der Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag bzw. im Gründungsprotokoll
  • Mindeseinzahlung (s. hierzu auch unter: Gründungskapital)
  • Anmeldung der Gesellschaft in öffentlich beglaubigter Form durch alle Geschäftsführer beim Registergericht

3..Juristische Person: Eintragung in Handelsregister

Gesellschaftsstruktur:

Gesellschaftenversammlung:

    Oberstes Willensbildungs- / Kontrollorgan; Zusammenkunft grds. einmal jährlich; schriftliche Abstimmung möglich

Geschäftsführer: eine oder mehrere (natürliche Personen)

Geschäftsführung/ Vertretung:

Gesetzlich gilt (bei mehreren) Geschäftsführern  Gesamtvertretung;

Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten nicht beschränkbar

Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter: stark ausgeprägt!

Aufsichtsrat: grds. fakultativ

    -vorgeschrieben erst bei mehr als 500 Arbeitnehmern

 

Publizität und Rechnungslegung

Publizität:Handelsregister

Rechnungslegung:

    Jahresabschluß:Aufstellung der Bilanz sowwie der GuV-Rechnung nebst Lagebericht;

    Prüfungserleichterungen: für kleine und mittlere GmbH’s besteht keine Offenlegungspflicht

Steuern

Unternehmenssteuern

Körperschaftssteuer:

30% bei Gewinnausschüttung

45% bei Einbehaltung des Gewinns

Gewerbesteuer: ca. 18%

Vermögenssteuer: 0,6% des Betriebsvermögens (Freibetrag 250.000 Euro)

Personensteuern:

Einkommenssteuer:.

Progressiv in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe (max 53%)

Umsatzsteuer: 16%

    Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EU -Mitgliedern und den USA

 

 

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