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Rechtsformen in Bulgarien

 

 

 

 

 

Allgemeines

Staatsform:Republik
Offizielle Bezeichnung:Republik Bulgarien
Fläche: 110.994 km²
Bevölkerung:8,5 Mio.
Hauptstadt / Regierungssitz: Sofia 
Währung:Lew, Lw

 

Gesellschaftsform

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH = OOD)

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische)
Gründung durch Ausländer: zulässig
Gesellschaftszweck: nur zur Durchführung von Handelsgeschäften
Gründungskapital

Mindeststammkapital:50.000 Lw

Stammeinlage: mind. 500 Lw pro Gesellschafter; durch 100 teilbar

        Aufbringung von mind. 70% des Stammkapitals; pro Gesellschafter 

Einzahlung mind. 1/3 seiner Einlage und mind. 500 Lw

        Einlageform:in Geld oder als Sache (Sacheinlagen sind als Ganzes zu erbringen; Überprüfung des Sachwertes durch Gerichtssachverständige)

Gründungskosten und –dauer

Kosten: bis zu 10.000 Lw
Dauer: durchschnittlich 2 bis 6 Monate

Gesellschaftsvertrag:

Form:einfache Schriftform genügt

    Inhalt: Firma, Sitz und Gegenstand; Höhe des Stammsitzkapitals; Fristen für Resteinzahlungen; Höhe der Anteile, Geschäftsführung und Art der Vertretung,,; Gesellschaftervorrechte; andere Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Gründungsablauf

Man unterscheidet drei Phasen:

1.Vorgründungsphase

    (“Vorgründungsgesellschaft”):

    Einigung zur Geschäftsgründung

2.Gründungsphase (“vorgesellschaft”):

  • Aufsetzung des Gesellschaftsvertrages (bzw. Gründungsprotokolls) und Unterzeichnung durch Gesellschafter
  • Bestellund des Geschäftsführer
  • Einzahlung der Mindesteinlagen
  • Anmedlung der Gesellschaft in das Handelsregister des örtlichen Gerichtes durch das Geschäftsführungsorgan
  • Hinterlegung beglaubigter Unterschriften der Geschäftsführer

3.Juristische Person: Eintragung im Handeslregister

Gesellschaftsstruktur

Gesellschaftenversammlung:

    Oberstes Willensbildungs-/ Kontrollorgan; Zusammenkunft mind. Einmal jährlich; Beschlußfassung auch bei Abwesenheit möglich

Geschäftsführer: mind. 1 natürliche Person
Vertretung:Gemeinschafts- oder Einzelvertretung
Aufsichtsrat:rein fakultativ
Starke Informations- und Einsichtsrechte der Gesellschafter

 

Publizität und Rechnungslegung

  • keine Pflicht zur Publizität
  • Jahresabschluß in bulgarischer Sprache und Währung
  • Prüfung durch Dipl. Fachbuchhalter

Steuern

Unternehmenssteuer

Gewinnsteuer: bis 1 Mio. 30% darüber 40%.

(bei juristischen Personen mit überwiegend staatlicher Beteiligung kommen hinzu:  10% Pflichtbeitrag an die Gemeinde und 2% an die Melora-tionsfonds)

Personensteuern

Lohnsteuer: einkommensabhängig – progressiv von 20% bis 40%

Kapitalertragssteuer:

    für Einnahmen ausländischer Personen ausDividenden, Anteilen, Zinsen, Lizenzen und Mieten 15%, für Dividenten und Gewinn aus Anteilen für Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung 10%

Umsatzsteuer: 18% (Waren des Grundbedarfs =%)

Doppelbesteuerungsabkommen: u.a. mit D, E, F, GB, I, USA

 

 

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