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Diplomarbeit

 

 

 

 

 

Thema:

Aktienoptionspläne in Handels- und Steuerrecht

Fachbereich1:

BWL

Fachbereich2:

Steuerlehre

 

Summary:

Der Schwerpunkt dieser Diplomarbeit liegt in der steuerlichen, handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Behandlung von der in der heutigen Zeit immer mehr angewandten Form der Mitarbeiterbeteilung, den sog. Stock Options.Mit dem Aufkommen des Gedankens in deutschen Unternehmen, daß der Marktwert des Unternehmens eine zentrale Erfolgsmeßzahl sein könnte, wurden verschiedene erfolgsabhängige Vergütungsformen in Betracht gezogen, so auch Stock Options. <p>
Stock Options gewähren dem Begünstigten (Optionsinhaber) das Recht, innerhalb eines festgelegten Ausübungszeitraumes (Optionsfrist), die in der Regel drei Jahre beträgt, eine bestimmte Anzahl von Aktien des Unternehmens zu einem vorher vereinbarten Preis (Ausübungs- bzw. Bezugspreis) zu erwerben.
Gewährt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Stock Options als Vergütungsform, dann stellt sich u.a. die Frage, wie sich das Optionsrecht steuerlich beim Begünstigten und beim Unternehmen auswirkt.
Zunächst werden die grundlegenden Motive für die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und im speziellen Fall "Stock Options-Programme" dargestellt. Hierbei spielt das Principal Agent-Problem eine große Rolle. Es wird versucht, dem ständigen Konflikt zwischen Aktionär und Management ein wenig entgegen zu wirken. <p>
Auch wird der Shareholder Value-Ansatz kurz angesprochen. Der Kerngedanke dieses Ansatzes ist eine wertorientierte Unternehmensführung, d.h. Führungskräfte und Mitarbeiter werden angehalten, den Marktwert des Unternehmens langfristig zu maximieren, um so den Wünschen der Anteilseigner entgegen zu kommen. Werden Mitarbeiter im Rahmen von Stock Options-Programmen am Unternehmen beteiligt, so werden sie dieser Aufforderung gerne nachkommen, da sie jetzt auch direkt am Unternehmenserfolg beteiligt sind.
Der Schwerpunkt in der steuerlichen Betrachtungsweise liegt bei der Frage, ob die Besteuerung der Option bei der Einräumung oder Ausübung des Optionsrechts zu erfolgen hat. Bei einer Besteuerung im Zeitpunkt der Einräumung ist grundsätzlich von handelbaren Optionen auszugehen, da deren Preis am Markt bestimmbar ist. Ansonsten kann für die Besteuerung von nicht handelbaren Optionen nur die Endbesteuerung in Betracht kommen, da angenommen wird, daß bei Einräumung der Wert der Option nicht zu ermitteln ist und noch kein geldwerter Vorteil entstanden sein kann. <p>
Die Aktienoption des Optionsinhabers ist Bestandteil seines Einkommens und unterliegt somit der Besteuerung. Gewährte Aktienoptionen sind dem zu versteuernden Einkommen zuzurechnen. Die Ausgabe von Aktienoptionen -unentgeltlich oder verbilligt- stellen Arbeitslohn im Sinne von § 19 EStG dar, wenn zum einen die Veranlassung für die Überlassung der Kapitalanteile im Dienstverhältnis verwurzelt ist und zum anderen durch die Überlassung ein geldwerter Vorteil entsteht. <p>
Die handelsrechtliche Bilanzierung von Stock Options ist in Deutschland bislang nicht gesetzlich geregelt. Nach US-GAAP wird die Option bei ihrer Einräumung bilanziert (als Personalaufwand), obwohl noch kein direkter Cash-Abfluß erfolgt ist. Das FASB vertritt die Auffassung, daß durch die Arbeitsleistung des Mitarbeiters ein Vermögensgegenstand geschaffen wird, der der Vergabe von Aktienoptionen gegenübersteht. Die Gegenbuchung erfolgt als Kapitalrücklage. Im Rahmen der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen im internationalen Geschäftsbereich wird eine Übernahme der Regelungen des SFAS diskutiert.

Hochschule:

U Regensburg


Seiten:

74,000000

Abgabe:

14.01.2000

Note:

0,000000

 

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